Gelöschte Elemente auf Facebook vor Gericht gültig?
Es gibt ja bekanntlich auf Facebook, so wie bei zahlreichen anderen Plattformen die Möglichkeit, gepostete Beiträge wieder zu löschen. Eine sehr sinnvolle Möglichkeit, wie ich finde, da man oft in angetrunkenem Zustand oder Zuständen geistiger Umnachtung Dinge postet, die man dann am nächsten Tag wieder bereut, eingestellt zu haben.
Ich selber besitze kein Facebook, kann mir aber bei alldem Unsinn, der dort oft gepostet wird, wie ich es von Freunden mitbekomme, die Facebook besitzen, gut vorstellen, dass man froh über solch eine Funktion sein kann. Nun ist es aber ja bekanntlich so, dass einmal gepostete Dinge zwar gelöscht werden können, allerdings immer noch irgendwo von Facebook gespeichert wurden.
Nun würde mich einmal interessieren, wie das gerichtlich aussehen würde, wenn X beispielsweise rufschädigende Aussagen im Facebook posten würde, über einen Menschen oder Anbieter Y. Dann kommt X aber darauf, dass er sich dadurch strafbar machen und sich sehr große Probleme einhandeln könnte und löscht die rufschädigende Aussage wieder aus Facebook.
Nun ist es aber so, dass von dem Zeitraum des Einstellens der Aussage von X über Y bis zum Zeitpunkt der Löschung dieser eine erhebliche Zeitspanne vergangen ist, nehmen wir einmal an, ein Tag, indem sämtliche Nutzer, die mit X befreundet sind, lesen konnten, was X eingestellt hat. Nun ist ja Y rein theorethisch doch geschädigt worden, wenn auch für einen kurzen Zeitraum.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob Y dann die Chance hätte, gegen X gerichtlich vorzugehen oder ob die Anklage gegen X dann hinfällig wird, wenn die Aussage gelöscht wurde? Wie sieht das dann rein rechtlich aus?
Es ist schon schwierig, wobei man ja auch einen Screenshot machen kann. Zudem hat man ja auch die Aussagen der Leute, die es gelesen haben. Wie es nun aber genau ist muss man einen Anwalt fragen, das ist ja hier auch keine Rechtsberatung und so müsste man dann als Betroffener eben schauen, was man da bei Gericht machen kann. Einen Screenshot zu machen kann aber nicht schaden.
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