Geht die Verschärfung des Sexualstrafrechts weit genug?
Derzeit ist ja die Reform des Sexualstrafrechts in aller Munde und die eingebrachte Gesetzentwurf wird ja teilweise heftig und als nicht ausreichend kritisiert. Was ich soweit mitbekommen habe, halte ich auch für absoluten Nonsens. Zum Beispiel das Grapschen, auch gegen den Willen des Opfers, weiterhin straflos bleiben soll.
Auch dass das Opfer weitestgehend in der Beweispflicht, ob es auch tatsächlich alles zur Abwehr des Angriffs getan hat, bleiben soll, ist ja so wohl kaum hinnehmbar. Habt ihr auch die Einzelheiten zu der Gesetzesreform mitbekommen, was haltet ihr davon und geht die Verschärfung des Sexualstrafrechts weit genug oder seht ihr da vielleicht doch Nachbesserungsbedarf?
Der aktuelle Gesetzesentwurf ist doch eine reinste Katastrophe. Nach den Übergriffen in Köln, Bielefeld, Hamburg usw. wurde doch von Heiko Maas so stolz und erdrückend darauf gepocht, dass Frau sich nicht mehr eindeutig wehren muss, um eine Vergewaltigung geltend zu machen. Es wurde doch so toll gesagt, dass Frauen in Zukunft mit einem einfachen "Nein", wenn sie in der Lage sind bereits ausdrücklich das nicht wollen zum Ausdruck bringen und was kommt jetzt?
Heute habe ich bei 17.30 dem NRW-Magazin im TV gesehen, dass davon wohl doch nicht so viel übrig ist, wie er nach den Kölner Geschehnissen behauptet hat. Scheint als habe man gewollt, dass die Ladies ein wenig mehr an die Sicherheit glauben und das war es. Schon ist der Ofen erneut aus.
Ich erwarte als Frau, dass wenn ich "nein" sage und dann sich etwas genommen wird, dass es eine Vergewaltigung ist, weil nichts anderes ist es. Nein hat nein zu bleiben. Genau so wie ich es lachhaft finde, dass Frauen förmlich gezwungen sind, sich erheblich zur Wehr zu setzen, ehe eine Vergewaltigung geltend gemacht wird. Begrapscht werden in Intimbereich usw. All das gehört unter Strafe gestellt! Wo ist da das verdammte Problem?
Zu dem Thema "wehren" muss man auch mal sagen, dass circa 40 Prozent der Frauen, die vergewaltigt wurden, sich nicht gewehrt haben. Doch ganz bestimmt nicht, weil sie es doch wollten, sondern weil der Schock sie daran hinderte.
Die Beweispflicht ist in jeder Straftat ein schwieriges Thema. Es gibt immer wenige Prozente, die eine Strafe nicht ahnden, weil die Beweiskraft nicht reicht. Das geht in Vergewaltigungsfällen bis hin zu Mord. Das ist jetzt nicht sonderlich berauschend, aber Indizienprozesse sind oftmals hart und nicht gerade fehlerfrei. Deswegen lautet das Motto ja auch "im Zweifel für den Angeklagten". Bei neuen Beweisen kann solch ein Urteil jedoch aus Mangel an Beweisen nochmals hochgeholt werden.
Für mich sind Heiko Maas seine Aussagen nach Silvester und der jetzige Entwurf der Gipfel der bodenlosen Frechheit! Aber er denkt wahrscheinlich auch, dass eine Armlänge reichen muss, um sich nicht begrapschen zu lassen.
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