Gehen Heizungen in eurer Mietwohnung auf Nachtmodus?
Nicht selten hört man in Mehrfamilienhäusern, dass der Vermieter die Heizanlage so eingestellt hat, dass diese um 22 Uhr in den Nachtmodus geht und erst um 5 oder 6 Uhr morgens wieder auf den normalen Modus läuft. Das ist für Schichtarbeiter nicht gerade angenehm. Damals in einer Mietwohnung in der wir gewohnt haben ist das genauso gewesen und mein mann hatte Schichtarbeit. Wenn er aus der Spätschicht kam, war die Wohnung nicht gerade angenehm war und wenn er geduscht hat, ist es auch ziemlich kalt im Badezimmer gewesen.
Der Vermieter, der mit im Haus wohnte hat sich auch nicht breit schlagen lassen, die Heizung erst später auf Nachtmodus zu stellen. Ich finde es schon angenehmer, wenn man selbst bestimmen kann, wann man die Heizkörper runter dreht oder ab dreht und das haben wir durch die Heiztherme im Bad nun auch und so können wir selbst bestimmen, wie warm es in der Wohnung sein soll und ob man nachts einfach alles runter stellt.
Gehen bei euch in der Mietwohnung die Heizungen auf Nachtmodus? Hat der Vermieter das so eingestellt und fühlt ihr euch damit wohl? Findet ihr es nachts zu kalt, gerade, wenn man vielleicht Schichtdienst hat? Oder reicht es euch, wenn die Heizkörper nur richtig heizen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr?
Ich würde im Traum nicht auf die Idee kommen meinen Vermieter in die Wohnung zu lassen damit er mir die Heizung einstellt. Wieso sollte er das auch tun? Kann ihm doch egal sein wann ich heize, und eine Heizung selber einzustellen ist ja nun auch keine große Sache. Das kann ich auch alleine. Ich habe meine Heizung aber so eingestellt, dass sie rund um die Uhr heizt.
@Sternebande: Wovon redest du? In den meisten Mietwohnungen ist im Keller die Heizungsanlage und die wird vom Vermieter eingestellt und die kann so eingestellt werden, dass sie wie eine Zeitschaltuhr funktioniert und um 22 Uhr in den Nachtmodus geht und um 6 Uhr wieder in den normalen Modus. Dafür braucht kein Vermieter in die Wohnung, wenn du keine Gastherme hast, die in der Wohnung ist.
In dem Falle, wenn die Heizungsanlage im Keller ist kannst du zwar die Heizungen auf volle Pulle stellen, es tut sich aber nicht viel, weil die Heizung im Keller runter gedreht ist und der Heizungskeller ist meist sogar abgeschlossen und nur der Vermieter hat den Schlüssel. Wie willst du das denn dann selber regeln?
Na, ich habe dir auf deine Frage geantwortet. Meine Heizung befindet sich nicht im Keller, sondern in meiner Küche. Aber selbst, wenn sie sich im Keller befinden würde, ich würde meinen Vermieter auch nicht unbedingt in meinen Keller lassen um an meiner Heizung rumzuspielen. Wenn ich der Meinung bin, dass ich einen Nachtmodus brauche dann kann ich den an meiner Heizung auch selber einstellen!
Ob ein Heizungskeller abgeschlossen werden darf wage ich erstmal zu bezweifeln. Damit würde man den Mietern/Eigentümern ja den Zutritt zu ihren Heizungen verwehren. Und Schornsteinfeger bzw. Handwerker zur Wartung kämen ja dann auch nicht mehr an die Heizung ran.
Sternenbande, nicht jeder hat eine eigene Therme. In vielen Häusern, so auch im meinem, gibt es eine Zentralheizung. Bei uns ist die beispielsweise sogar für zwei Häuser. Zugang zum Heizungskeller hat der Hausmeister und kein Mieter. Wozu sollte auch ein Mieter in diesem Fall an die Heizung?
Wenn dort zentral eine Nachtabsenkung einprogrammiert ist, dann macht man da nichts. Hier im Haus haben wir keine Nachtabsenkung, aber wir haben durchaus schon so gewohnt. Das fand ich nicht schlimm. Wenn man früh raus muss, ist man zumindest wach.
Einige Freunde von mir haben solche Wohnungen, das ist wirklich eine sehr unangenehme Regelung. Man ist zu Besuch, plötzlich wird es immer kühler in der Wohnung, Hände und Füße werden richtig klamm und man kann nichts dagegen tun. Das ist für mich eine recht dreiste Einschränkung der Lebensqualität, schließlich geht nicht jeder um 22 Uhr ins Bett.
Der Sinn dieser Bevormundung erschließt sich mir sowieso nicht, das kann dem Vermieter doch egal sein, wie viel Heizkosten ich produziere und zahlen muss, ist doch mein Problem. Aber hier wird die Heizung nicht einmal im Sommer abgestellt und die Mieter können heizen, wie sie fröhlich sind.
Da ich in Spätschicht arbeite, habe ich auch einen entsprechenden Tag-/Nacht-Rhythmus. Das heißt, auch an freien Tagen schlafe ich lange und bin die halbe Nacht auf. Hätten meine Vermieter eine derartige Regelung, würde ich darunter ziemlich leiden, allerdings laufe ich auch im Winter zuhause immer mit T-Shirt herum.
Aber es gibt gesetzliche Einschränkungen für den Vermieter. Laut aktuellen Urteilen, muss ganzjährig auch nachts eine Temperatur von 18° gewährleistet sein. Ansonsten liegt ein Mangel vor, der zur Kürzung berechtigt.
Sternenbande hat geschrieben:Na, ich habe dir auf deine Frage geantwortet. Meine Heizung befindet sich nicht im Keller, sondern in meiner Küche. Aber selbst, wenn sie sich im Keller befinden würde, ich würde meinen Vermieter auch nicht unbedingt in meinen Keller lassen um an meiner Heizung rumzuspielen. Wenn ich der Meinung bin, dass ich einen Nachtmodus brauche dann kann ich den an meiner Heizung auch selber einstellen!
Es geht hier nicht um eine Therme, die in der Wohnung hängt. Es geht hier um eine Heizungsanlage, die sich meist im Keller befindet und das ganze Haus steuert. Da wird die Temperatur eingestellt, die die Heizkörper in den einzelnen Wohnungen höchstens abgeben sollen. Diese Steuerung wird vom Vermieter gemacht. Hast du noch nie was davon gehört, dass eine Heizungsanlage ein ganzes Haus mit Energie versorgt und nicht nur in den Wohnungen eine Therme hängt? Ich habe schon in vielen Wohnungen gewohnt und meine erste und meine jetzige Wohnung haben eine Therme, die ich selbst steuern kann. Alle anderen Wohnungen hatten eine Heizungsanlage und der Keller war dann abgeschlossen.
Sternenbande hat geschrieben:Ob ein Heizungskeller abgeschlossen werden darf wage ich erstmal zu bezweifeln. Damit würde man den Mietern/Eigentümern ja den Zutritt zu ihren Heizungen verwehren. Und Schornsteinfeger bzw. Handwerker zur Wartung kämen ja dann auch nicht mehr an die Heizung ran.
Das kannst du anzweifeln wie du willst. Der Heizungskeller darf nicht für alle Mieter zugänglich sein, weil das viel zu gefährlich sein würde, wenn jeder daran herumspielt und wenn Monteure oder der Schornsteinfeger in den Raum muss, dann ist er angemeldet und geht mit dem Eigentümer oder dem Hausmeister in den Raum.
Von sowas habe ich noch nie gehört. Wie soll das denn auch gehen? Was ist denn mit Mehrfamilienhäusern wo jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat? Da stellt dann jeder die Heizung so ein wie er möchte oder wie?
Sternenbande, in Häusern mit Eigentumswohnungen entscheidet dann die Eigentümerversammlung, wie die Zentralheizung eingestellt wird, ganz einfach. Das ist genauso wie bei Tierhaltung, Renovierungen von Gemeinschaftseigentum wie Dach oder Fassade oder bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen. Es wird abgestimmt und der Wunsch der Mehrheit wird umgesetzt.
Sternenbande hat geschrieben:Von sowas habe ich noch nie gehört. Wie soll das denn auch gehen? Was ist denn mit Mehrfamilienhäusern wo jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat? Da stellt dann jeder die Heizung so ein wie er möchte oder wie?
Wie cooper75 schon sagt, bestimmt das die Hausgemeinschaft in diesem Fall und die Abrechnung erfolgt eben durch Ablesen der Heizkörper. Die Einstellung der Heizung wird eben dann abgestimmt und wenn mehrere dafür sind Energie zu sparen und nachts eine geringere Einstellung haben wollen, dann muss man sich eben der Mehrheit fügen.
So ist das, wenn man eine Eigentumswohnung hat oder eine Mietwohnung in einem Haus hat, wo mehrere Eigentümer sind. Ich habe da sogar die Erfahrung gemacht, dass es die Vermieter wenig interessiert, ob man friert, weil sie selbst nicht drin wohnen. Das ist im Prinzip eigentlich eher überall zu finden als eine Gastherme in der Wohnung. Die Gasthermen sind hier jedenfalls sehr wenig zu finden.
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