Gartenhaus trotz abgelehnten Bauantrag aufbauen

vom 16.02.2020, 13:21 Uhr

Die Baugenehmigung einer Familie für ein Gartenhaus wurde abgelehnt. Nachdem Privatverkäufe des Holz-Bausatzes scheiterten, möchte die Familie ihr Gartenhaus nun trotz der abgelehnten Baugenehmigung aufbauen. Der Besitzer des Nachbargartens ist einverstanden, profitiert er seiner Meinung nach sogar vom spendenden Schatten des Häuschens.

Würdet ihr solch ein Holzhaus auch aufbauen, wenn der Antrag abgelehnt wurde, ihr das Haus aber schon gekauft habt?

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Auf gar keinen Fall würde ich das machen. Immerhin ist das immer eine Sache, die anfechtbar ist. Ich hätte da wirklich Angst, dass man mir sagt, dass ich das abreißen muss. Ich meine man möchte ja auch nicht umsonst Geld ausgeben und da macht es dann keinen Sinn ohne Genehmigung zu bauen. Es muss ja nur irgendjemanden auffallen und dann ist man dran. Außerdem kann es ja sein, dass der Nachbar seine Meinung ändert und dann ist man auch schlecht dran. Mir wäre das deutlich zu unsicher.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


So wie ich das verstehe, ist das Haus ja eh gekauft und scheinbar wird man das auch nicht mehr los und kann es wohl auch nicht zurückgeben. Auf dem Geld bleibt man also sowieso sitzen, wenn ich das richtig verstehe. Also das Geld ist sowieso weg, auch wenn man das Haus später abreißen muss.

Die Frage ist natürlich, welche Strafe da im Zweifel auf einen zukommen würde oder ob man maximal das Häuschen wieder abreißen müsste. Wenn nur der Abriss zu erwarten wäre, dann würde ich wohl auf gut Glück bauen und mich jeden Tag über die Nutzung freuen, solange es eben steht.

Natürlich stellt sich auch die Frage, welche Größe das Häuschen hat, dass es zwingend einer Genehmigung bedarf. So kann ich in meiner Gemeinde eigentlich alles unter 50 Quadratmeter einfach bauen ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Dementsprechend würde ich natürlich noch berücksichtigen wieviel Arbeit ich in den ganzen Auf- und im Zweifel Abbau stecken müsste. Aber so groß sind ja Gartenhäuschen meistens nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Natürlich stellt sich auch die Frage, welche Größe das Häuschen hat, dass es zwingend einer Genehmigung bedarf. So kann ich in meiner Gemeinde eigentlich alles unter 50 Quadratmeter einfach bauen ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt Bundesländer da muss schon bei >30 qm eine Genehmigung eingeholt werden.

Ich finde es in diesem Fall halt schon problematisch. Gerade wenn man schon eine Genehmigung beantragt hat und diese dann abgelehnt wurde würde ich persönlich den Bau nicht riskieren. Selbst wenn der Nachbar nicht als "Petze" fungiert, könnte es den Außendienstmitarbeitern der Stadt ja mal langweilig werden und sie machen stichprobenartige Kontrollen bei abgelehnten Anwesen. Und auch eine Abmachung mit Nachbarn ist keine Garantie. Muss nur mal ein Nachbarschaftsstreit wegen anderer Dinge aufkeimen.

Ich könnte mir auch vorstellen dass man dann neben dem Abriss auf jeden Fall auch mit einer Strafe zu rechnen hat. Der Ablehnungsbescheid ist als Verbot zu sehen und wenn man ein Verbot wissentlich umgeht, dann sollte die logische Konsequenz eine Strafzahlung sein.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Groß ist das Holzhäuschen nicht. Es ist gerade mal 16 qm. In der betreffenden Gemeinde ist alles ab 10 qm genehmigungspflichtig. Natürlich hat die Familie zuerst versucht, das Haus an den Hersteller zurück zu geben. Der Hersteller hat die Rücknahme aber ausgeschlossen und ein Interessent über die Kleinanzeigen wollte maximal 300 Euro bezahlen, was der Familie aber zu wenig erschien. Das Haus kam immerhin 4000 Euro ist noch original verpackt.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde weiterhin versuchen das Gartenhäuschen zu verkaufen. Klar, Abstriche muss man mit Sicherheit machen, auch wenn es noch neu bzw. wie neu ist. Bei ebay Kleinanzeigen, in Foren von Gartenliebhabern, in der Regionalzeitung, am Aushang von Supermärkten kann man das ja überall veröffentlichen. Was wäre denn die Schmerzgrenze der Familie? Ich denke für 50 %, also 2.000 Euro, sollt es sich schon verkaufen lassen. 300 Euro ist wirklich ein bisschen wenig.

Aufbauen würde ich das Gartenhäuschen tatsächlich lieber nicht. Meine Tante und mein Onkel hatten so einen ähnlichen Fall. Da haben zuvor auch alle Beteiligten "geschworen" sie würden die Familie nicht anschwärzen. Letztendlich wurde es doch anonym gemeldet und sie mussten das Gartenhäuschen entfernen und soweit ich weiß tatsächlich auch eine Strafgebühr zahlen.

» Huibuu » Beiträge: 390 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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