Für Nutzung der eigenen Waschmaschine zahlen?

vom 16.03.2018, 14:06 Uhr

Frau Zweifel ist auf Wohnungssuche und hat sich schon einige angeschaut. Was ihr wirklich sehr negativ aufgefallen ist, ist eine Sache, die sie nicht versteht. Denn in einigen Häusern sind Gemeinschaftswaschmaschinen im Keller, die auch genutzt werden MÜSSEN. Die Vermieter regeln das so, dass entweder gar kein Anschluss in der Wohnung ist oder auch keine Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschließen und wenn man diese Vorrichtung in die Wohnung machen lässt um eine Waschmaschine anzuschließen, dann wird eine Pauschale von 50 Euro verlangt. Das heißt dann "Waschmaschinennutzung in der Wohnung".

Ansonsten muss man, wenn man in dem Haus wohnt, pro Waschmaschinengang 5 Euro zahlen. Da Frau Zweifel mindestens 2 Maschinen Wäsche in der Woche hat, lohnt sich zwar eine eigene Waschmaschine in der Wohnung, aber irgendwie sieht sie auch nicht ein, dass sie dafür zahlen muss, wenn sie ihre eigene Waschmaschine benutzt. Deswegen hat sie von solchen Wohnungen bisher einen Bogen gemacht, bzw. will diese nicht mieten. Aber langsam wird es eng und nur in diesen Häusern sind Wohnungen frei in der heutigen Wohnungsnot.

Ist es rechtens, dass man für die Nutzung der eigenen Waschmaschine Geld zahlen muss? In dem einen Haus wohnt eine Bekannte von Frau Zweifel, die schon seit 2 Jahren dort wohnt und seit 2 Jahren diese Pauschale zahlt. Das macht sie, weil die Gemeinschaftswaschmaschinen zu teuer sind. Die anderen, die die Gemeinschaftswaschmaschine nutzen zahlen nur die Waschladungen und Frau Zweifel hegt Zweifel, dass das so alles rechtens ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Die Vermieter regeln das so, dass entweder gar kein Anschluss in der Wohnung ist oder auch keine Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschließen

Verstehe ich das richtig, dass es wirklich gar keinen Wasseranschluss gibt? Also nicht mal einen in der Küche für die Spülmaschine, weil die Vermieter Angst haben, dass dieser für die Waschmaschine zweckentfremdet werden könnte? Oder habe ich da etwas missverstanden? Das Verhalten der Vermieter finde ich schon dreist und unverschämt, aber wenn die Wohnungsnot entsprechend groß ist kann man's ja machen oder zumindest versuchen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Wenn Frau Zweifel das so richtig gesehen hat, ist dort eine Einbauküche, die mit gemietet werden muss und da ist auch eine Spülmaschine mit drin. Aber ein separater Waschmaschinenanschluss ist nicht dabei. Wenn man aber die Gemeinschaftswaschmaschinen nicht nutzt, dann kommt die 50 Euro Pauschale, die man zahlen muss. Das hat die Bekannte von Frau Zweifel auch gehabt. Sie hat im ersten Wohnjahr nicht gesagt, dass sie eine eigene Waschmaschine hat und da sie nie Chips kaufte für die Gemeinschaftswaschmaschinen, hat sie dann sogar rückwirkend auf das Jahr die 50 Euro monatlich zahlen müssen.

Frau Zweifel kann es nicht verstehen und glaubt, dass sich vielleicht noch keiner getraut hat, was zu sagen und dagegen anzugehen und kann nicht glauben, dass es richtig so ist. Da es eine größere Stadt ist, in der sie die Wohnung sucht und Wohnungsnot herrscht, ist wohl sowas dann Nebensache für die meisten Mieter, weil sie einfach froh sind eine Wohnung gefunden zu haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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