Frühere Rentenbezüge für Abgeordnete nachvollziehbar?
Für rege Diskussionen in der Öffentlichkeit hat ja der Vorstoß der sächsischen Landesregierung gesorgt, Landtagsabgeordneten den Renteneintritt schon mit 60 Jahren zu gewähren. Hauptargument hierfür ist in den meisten Fällen, dass Abgeordnete nicht selten einen 16-Stunden Tag hätten und von daher wäre eine Rente mit 60 durchaus legitim.
Wie findet ihr denn diesen Vorstoß? Ist ein Renteneintritt mit 60 für Abgeordnete die mindestens 10 Jahren ein solches Mandat innehatten vertretbar und nachvollziehbar? Meint ihr diese angedachte Ruhestandsregelung greift dann binnen kürzester Zeit auf alle Länderparlamente über?
Um die Gerechtigkeit bei diesen Thema kann man sich echt streiten. Sieht man nämlich andere Berufe, könnte man zum Beispiel argumentieren, dass auch Ärzte davon profitieren sollten. Denn auch sie arbeiten durch ihre Überstunden sehr lange.
Dadurch kann ich den früheren Rentenbezug nicht nachvollziehen. Es wird dann aber auch so kommen, dass es schnell im Länderparlament übergeht. Da bringt es nichts, wenn man seinen Unfrust darüber Ausdruck gibt.
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