Fristloses Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

vom 01.12.2017, 14:19 Uhr

Eine Bekannte und ich haben uns neulich über die Mieten hier im Ort unterhalten und sie meinte, dass sie bestimmt bald eine Mieterhöhung bekommt. Aber dann würde sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und fristlos kündigen. Dann würde sie zu ihren Kindern ziehen, die schon lange wollen, dass sie zu ihnen zieht.

Ich habe von so einem Sonderkündigungsrecht, welches angeblich dann fristlos geschehen kann, noch nichts gehört und habe ihr dann vorgeschlagen, dass sie doch normal kündigen kann und dann 3 Monate Zeit hat und dann zu den Kindern ziehen kann. Aber sie meint, wenn man den Vermieter damit unter Druck setzt, würde er vielleicht die Mieterhöhung zurück nehmen.

Gibt es so ein Sonderkündigungsrecht überhaupt? Ich kann es mir nicht vorstellen. Wüsste auch nicht, was das soll. Vor allem, weil man ja sowieso nur 3 Monate Kündigungsfrist hat in der Regel. Was ist dran an diesem Gerücht, was meine Bekannte gehört hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man hat tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht. Bei einer Mieterhöhung, die nicht aufgrund einer Modernisierung ausgesprochen wird, hat man eine Frist von zwei Monaten zu überlegen. Man kann der Erhöhung zustimmen, man kann das Ansinnen des Vermieters mit Begründung ablehnen, dann muss der Vermieter klagen. Oder man macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Das erlaubt allerdings keine fristlose Kündigung, aber die Kündigungsfrist ist auf zwei Monate verkürzt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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