Fristen und Fälligkeiten einer Kautionsrückzahlung

vom 28.07.2018, 16:22 Uhr

In unserer Familie hatten wir einen Fall, dass jemand ausgezogen ist und sage und schreibe 1 Jahr auf die Rückzahlung der Kaution für die gemietete Wohnung warten musste. Ist das denn noch als normal zu betrachten und gibt es denn da keine klar definierten Fristen oder Fälligkeitstermine, bis wann man spätestens seine Kaution zurückbezahlt haben sollte? Kann es nicht auch sogar sein, dass der Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung verjährt und man dann unter Umständen Pech gehabt hat, wenn man da nicht ein bisschen Druck macht?

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In der Regel kann der Vermieter die komplette Kaution 6 Monate lang festhalten. Und nach den 6 Monaten kann er den Teil einbehalten, der eventuell für eine noch offene Nebenkostenabrechnung nutzen kann. Wenn jetzt beispielsweise jemand im Februar 2018 aus einer Wohnung auszieht, ist die Kaution nach 6 Monaten zwar eigentlich fällig, aber bis Ende Dezember 2019 muss erst die Nebenkostenabrechnung für die 2 Monate von 2018 ausgerechnet und versendet werden. Da könnte der Vermieter noch anteilmäßig was einhalten. Spätestens aber nach dieser Frist also bis Dezember des Folgejahres in dem man ausgezogen ist, muss alles ausgezahlt werden, soweit keine Forderungen mehr stehen aus Schäden, die davon bezahlt werden mussten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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