Fristen für Betriebskostenabrechnung von Vermietern

vom 14.05.2018, 16:58 Uhr

Noch vor ein paar Jahren, da habe ich die Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter für das abgelaufene Jahr immer so im Februar oder März erhalten. Jetzt bekomme ich die immer später und manchmal sogar erst im Oktober des Folgejahres. Kann man das denn eigentlich so machen als Vermieter, muss man das als Mieter mal eben so hinnehmen oder gelten da nicht auch irgendwelche Fristen, bis wann die Betriebskostenabrechnung zuzustellen ist? Kann man als Mieter darauf bestehen, die Betriebskostenabrechnung mal etwas zeitnaher zugestellt zu bekommen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Betriebskostenabrechnung muss im Folgejahr bis 31.12. in deinem Briefkasten sein und das nachweislich. Wenn du also die Nebenkostenabrechnung von 2017 in diesem Jahr bis zum 31.12. bekommst ist das ok. Bekommst du sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung deinerseits mehr geltend machen. Das ist dann Pech des Vermieters. Bekommst du allerdings was zurück, muss der Vermieter dir dennoch die Überbezahlung zurückgeben. Die Frist ist also bis zum Jahresende des Folgejahres vom Abrechnungsjahr.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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