Fremder steigt über den Zaun - kleiner Hund greift an
Freunde von uns haben zwei kleine Yorkshire Terrier, die tagsüber frei bei ihnen im Garten herum laufen. Es handelt sich hier keineswegs um aggressive Tiere und eigentlich lassen sie sich auch von jedem gerne streicheln und beschmusen.
Nun hat sich folgende Situation zugetragen. Auf der Straße vor dem Haus hatte ein Auto eine Panne. Wie genau sich das ereignet hat, weiss ich nicht. Jedenfalls waren wohl zwei Männer in dem Auto unterwegs und sie hatten kein Handy dabei, bzw. der Akku war leer. Die beiden wollten jedenfalls bei unseren Freunden kurz telefonieren und haben daher das Grundstück betreten, indem einer der beiden Männer einfach über den Zaun gestiegen ist. Da die Hunde sehr klein sind, haben unsere Freunde auch nur so einen niedrigen Gartenzaun, über den man als einigermaßen sportlicher Mensch problemlos steigen kann.
Einer der Hunde fand diese Situation anscheinend gar nicht amüsant und ist auf den Mann losgegangen. Er hat diesen wohl ins Hosenbein gebissen und dann gleich wieder losgelassen und nur noch gebellt. Der Mann hat keinerlei Verletzungen davon getragen und nichtmal einen Kratzer am Bein. Nur die Hose ist an der Stelle, in die der Hund gebissen hat kaputt und es ist ein kleines Loch drin.
Der Mann wollte dann nicht mehr telefonieren, sondern Schadensersatz für seine kaputte Hose haben. 160 Euro soll die Hose gekostet haben und unsere Freunde weigern sich, das Geld zu bezahlen. Sie sind der Meinung, dass niemand einfach so über den Gartenzaun zu steigen hat und ansonsten eben selber Schuld hat.
Wie seht ihr das? Würdet ihr Schadensersatz verlangen, wenn ihr ein fremdes Grundstück betretet und euch dann ein Hund in dieser Form angreift? Meint ihr, die Hunde hätten weggesperrt werden müssen?
Ich selbst sehe das genauso wie die Besitzer der Hunde. Allerdings ist diese durchaus normale Vorstellung rechtlich nicht haltbar. Als Halter eines Hundes haftet man über die Gefährdungshaftung immer für Schäden, die das Tier verursacht. Selbst wenn man alles getan hat, damit nichts passieren kann und der Geschädigte den Vorfall selbst herbeigeführt hat, ist man haftbar.
Das regelt Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Und in diesem Fall würde ein Richter feststellen, dass die Hunde unbeaufsichtigt und nicht ausreichend gesichert waren, denn der Zaun war zu niedrig oder das Tor war nicht abgeschlossen. Selbst ein Einbrecher kann vom Halter eines Hundes Schadenersatz fordern. Das ist irre, aber es ist leider so. Es bleibt nichts anderes übrig, als die Hose zu ersetzen.
Dafür gibt es doch auch Versicherungen. Wenn der Hund einen Schaden anrichtet oder durch ihn ein Schaden entsteht, dann zahlen die. Ansonsten ist es natürlich rechtlich richtig, dass die Besitzer die Hose bezahlen müssen, weil diese auf den Hund hätten hinweisen müssen und besagten Hund auch hätten sichern müssen, wobei da sicherlich wegen so einem Wert niemand vors Gericht ziehen wird.
Gut, die Besitzer des Hundes müssen also in jedem Fall zahlen. Da kann man nur hoffen, dass sie eine Versicherung haben. Wenn keine Versicherung vorhanden ist, würde ich nachprüfen, ob diese Hose wirklich 160 € wert ist. Wenigstens anhand der Marke oder so mal abchecken, ob die nicht doch einfach nur von H&M ist.
Aber im Gegenzug kann man den Mann doch wegen Hausfriedensbruch verklagen, oder nicht?! Ich finde es nämlich schon echt sehr dreist, auf die 160 € zu bestehen, wenn man ungefragt ein Grundstück betritt. Auch wenn es sein Recht ist, muss man ja nicht darauf beharren. Denn im Grunde ist er schon auch selber Schuld. Aber hey, wenn er dem deutschen Recht so zugetan ist, würde ich auch darauf bestehen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Wegen 180 Euro würde ich nun nicht die Versicherung bemühen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist für mich eher dazu da, einzuspringen wenn ich den Schaden nicht selbst regulieren kann. Außerdem haben viele Verträge eine Selbstbeteiligung von 250 Euro, da zahlt die Versicherung dann eh nicht. Auch wenn die Sache strittig ist, was hier leider nicht der Fall ist, ist die Versicherung der richtige Weg. Denn sie weht unberechtigte Ansprüche ab.
Ich habe meine Hunde beispielsweise über eine Gruppenversicherung extrem günstig versichert. Ich zahle für bis zu drei Hunde 43 Euro Jahresbeitrag, da ich fünf habe, habe ich also zwei Unterversicherungsverträge und zahle für alle fünf zusammen 83 Euro pro Jahr. In meinem Vertrag gilt eine Selbstbeteiligung im Schadenfall von 100 Euro.
Für Halter von vielen Hunden ist das die günstigste Lösung. Aber für Kleinigkeiten würde ich die Versicherung nicht nutzen. Sich selbst um solchen Kleinkram zu kümmern, das hält den Beitrag schön niedrig. Ich würde gar nichts machen. Soll er halt die Hose rausrücken, wenn der Preis passt, dann bekommt er ihn erstattet und gut.
Als privater Tierhalter hat man leider das Nachsehen. Gewerbliche Tierhalter haften nur, wenn sie die Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben. Solchen Luxus gesteht der Gesetzgeber dem Hobbyhalter nicht zu. Das ist extrem ärgerlich, aber leider kann man nichts machen. Jetzt noch Polizei und Staatsanwalt zu bemühen, das wäre es mir nicht wert.
Leider ist es wirklich so, dass die Halter der Hunde für die Hose aufkommen müssen. Es ist leider eben rechtlich so geregelt, dass die Tierhalter auch in so einem Fall für den Schaden verantwortlich sind, den die Tiere anrichten. Verstehen kann man es nicht immer und ich finde es auch unverschämt von dem Mann, auf der Zahlung zu bestehen, obwohl er es doch war, der ein fremdes Grundstück einfach so betreten hat, was ja auch nicht gerade die feine Art ist.
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