Freistellung Arbeitgeber für Einsatz freiwilliger Feuerwehr

vom 08.03.2015, 14:32 Uhr

A ist schon seit Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr. Er hat nun seinen Schulabschluss gemacht und sucht eine Ausbildungsstelle. Bei der freiwilligen Feuerwehr wird immer gesagt, dass jeder Arbeitgeber den Feuerwehrmann von der freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz freistellen muss. Nun traut A sich aber in den Bewerbungen nicht anzugeben, dass er bei der freiwilligen Feuerwehr ist, weil er Angst hat, dass es dann Probleme geben könnte. Denn er wird ja nun doch öfter einfach mal fehlen.

Wie ist das eigentlich geregelt? Wie bekommt der Arbeitgeber dann den Ausfall bezahlt oder ist es so, dass ein Arbeitgeber das einfach machen muss und hinnehmen muss? Muss man bei der Einstellung sagen, dass man bei der freiwilligen Feuerwehr ist? Kann es dann Schwierigkeiten bei der Einstellung geben? Wisst ihr mehr darüber?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kenne zwar die rechtliche Lage nicht genau, aber ich würde in jedem Fall empfehlen, das Engagement in der Bewerbung zu erwähnen. Als Arbeitgeber käme ich mir reichlich verschaukelt vor, wenn ich das nicht wüsste und mein Azubi beim Sirenengeheul plötzlich aufspringt und losrennt.

Abgesehen davon vermute ich mal, dass das auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen könnte. Denn wenn er diese Information verschweigt, verschweigt er etwas, was auf seine Arbeitsfähigkeit Einfluss hat.

Es könnte übrigens auch sein, dass er mit dieser Angabe bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz hat. Viele Arbeitgeber befürworten soziales Engagement und unterstützen es. Wenn der Chef selbst ebenfalls bei der freiwilligen Feuerwehr war oder ist, wird er das sicher als positiv empfinden.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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