Freiheitsstrafe wegen Sozialbetrug angemessen?

vom 17.02.2017, 19:39 Uhr

In Hannover wurde ein Flüchtling wegen Sozialbetrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 33.000 Euro sind jetzt schon eine größere Summe für einen Betrugsfall im Sozialleistungsbereich. Mich wundert der Vorfall auch deshalb, weil Asylbewerber aus Eritrea oft weder lesen noch schreiben können. Wie man dann auf solche Ideen kommt, wäre sicher eine eigene Frage wert. Ich finde schon, dass Deutschland eine klare Botschaft aussenden muss, die diese Leute auch verstehen. Haltet ihr solche Strafen auch für angemessen?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 17.02.2017, 20:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wenn ich auf den Link klicke, kann ich leider den Bericht über den Sozialbetrug nicht finden. Wie auch immer, ich finde, dass man sich auch als Einheimischer bei Steuer oder Sozialbetrug vor dem Staat oder vor dem Gericht in diesem Fall verantworten muss. Warum sollten für Eriträer oder andere Immigranten andere Gesetze gelten?

Mir sind genug Fälle bekannt, in denen Asylwerber keine Strafe zu befürchten haben, auch wenn sie klauen, schwarz mit der Bahn fahren oder illegal betteln, wie diese Sinti und Roma. Die werden dann von einer Organisation wie Caritas betreut und bekommen von denen kostenlos einen Anwalt zur Verfügung gestellt, sodass sie nichts bezahlen müssen. So etwas ist doch kontraproduktiv.

Für jeden soll das Gesetz gelten, dass in dem Land gilt, in das man reist. Unter welchen Umständen spielt hier keine Rolle. Und wenn ich die Sprache nicht kann, bin ich gar nicht fähig, einen Sozialbetrug zu begehen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


nordseekrabbe hat geschrieben:Und wenn ich die Sprache nicht kann, bin ich gar nicht fähig, einen Sozialbetrug zu begehen.

Warum sollte man wegen mangelnder Sprachkenntnisse keinen Sozialbetrug begehen können? Wenn eine Behörde meinen Namen wissen möchte und ich gebe einen falschen an, dann ist das auch im tiefsten Hinterland der dritten Welt nicht in Ordnung. Wenn mir dann Landsleute zeigen, wie ich das an verschiedenen Orten wiederholen kann, damit ich mehrfach Geld erhalte, dann ist klar, dass das nicht legal ist.

Wenn ich meine nicht Englisch sprechende Großmutter in Großbritannien zu einem GP nach dem anderen schicke, um unter mehreren Namen Morphin zu erhalten, dann ist der Großmutter auch klar, dass das Betrug ist. Die Landessprache muss sie dazu nicht können.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



nordseekrabbe hat geschrieben:

>Und wenn ich die Sprache nicht kann,
> bin ich gar nicht fähig, einen Sozialbetrug zu begehen.

Der Aussage widerspreche ich ganz gewaltig. Ich arbeite selbst in einer Behörde und sage klar und deutlich, dass es einem möglichen Täter unfassbar leicht gemacht wird, Sozialbetrug in großem Ausmaß zu begehen. Das lockt natürlich. Und dafür muss man nicht einmal die deutsche Sprache können. Dafür stehen organisierte Dolmetscher bereit, die zusammen mit dem Flüchtling die Behördengänge bestreiten. Durch den hohen Zustrom an Flüchtlingen sind diverse Programme in Kraft getreten worden, die einen Sozialbetrug quasi begrüßen.

Die Identitätsprüfung ist fahrlässig einfach und lässt Mehrfachidentitäten problemlos zu. Ich kann, darf und werde nicht genau auf die jeweiligen Probleme eingehen. Dennoch war ich erschrocken, wie einfach es für Flüchtlinge möglich ist. Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass die Mitarbeiter völlig überfordert sind und die Zahlen aus der Chefetage stimmen müssen. Diesbezüglich werden Arbeitsschritte nicht korrekt oder gar nicht ausgeführt. Die Masse muss stimmen und sollten da Fehler auftauchen, werden sie entweder übersehen, oder nur teilweise weitergereicht.

Die Hauptproblematik ist dennoch die Rechtssprechung. Abschreckend ist die Freiheitsstrafe definitiv nicht. Wieso auch? Die Gefängnisse sind kuschelig. Ein abschreckendes Beispiel wäre, wenn der Richter in anderen Verfahren eine sofortige Abschiebung beschließen würde. Da er aus Eritrea kam, hat er dies nicht zu befürchten. Da sollten dennoch andere und noch viel schärfere Gesetze her. Mit einer Freiheitsstrafe ist es noch längst nicht getan.

Ich habe selbst schon Fälle erlebt, wo der Verdacht eines Sozialbetrugs so offensichtlich war. Aber der Betrug muss nachgewiesen werden und ist mit einem erheblichen Aufwand an Bürokratie und Mitarbeitern verbunden. Und daran scheitert es einfach. Es gibt noch ganz andere Probleme seitens des Sozialbetrugs. Aber das wäre ein eigenständiger Thread.

» Dr.Holleck » Beiträge: 49 » Talkpoints: 3,00 »



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