Freie Arztwahl auch innerhalb eines Krankenhauses?

vom 02.03.2015, 10:44 Uhr

Die freie Arztwahl ist in Deutschland ja Gesetz, soweit ich das verstanden habe und auch eine Krankenkasse darf nichts dagegen haben, wenn man innerhalb eines Quartals öfters den Arzt wechselt. Wie sieht es aber im Krankenhaus aus? Wenn ich beispielsweise in ein Krankenhaus komme, weil ich zum Beispiel eine Blinddarmentzündung habe, darf ich dann auch selber wählen, welcher Arzt mich operiert von den Ärzten, die im Krankenhaus arbeiten?

Wie sieht es bei der Behandlung in einem Krankenhaus aus? Wie weit hat der Patient bei der Behandlung und der Arztwahl da Mitspracherecht? Oder muss man hinnehmen, wer einem zugeteilt wird? Haben nur Privatpatienten ein Recht auf die Wahl des Arztes?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Blinddarmentzündung ist vermutlich ein unglückliches Beispiel. Wenn man da zu lange wartet, kann man einen Blinddarmdurchbruch riskieren, der durchaus lebensgefährlich ist. Da also zu warten, bis der nächste Arzt Dienst hat, ist unter Umständen russisches Roulette.

Wenn einem ein Arzt aus irgend einem Grund nicht ausreichend Vertrauen aufbauen kann, so dass man dort nicht behandelt werden will, dann kann man ja gleich ein anderes Krankenhaus auswählen. Man kann auch das Krankenhaus während der Behandlung wechseln, wenn es einen triftigen Grund gibt.

Aber egal was man tut, solle man in jedem Fall vorher bei der Krankenkasse nachfrage, ob das klar geht, damit man nicht im schlimmsten Fall auf tausenden Euro Behandlungskosten sitzen bleibt, weil man einen Formfehler gemacht hat.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Die freie Arztwahl gilt nur bei der Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt. Im Falle einer Krankenhausbehandlung sieht das anders aus. Das beginnt schon mit der "freien" Krankenhauswahl, die nicht frei ist. Hat man Zeit, sich für ein Krankenhaus zu entscheiden, übernimmt die Krankenkasse zwar die Behandlungskosten. Aber die Fahrtkosten werden nur zur nächstgelegenen, geeigneten Einrichtung getragen.

Daher ist man, wenn man einen Krankentransport oder ein Taxi benötigt, nur dann frei in der Krankenhauswahl, wenn man sich diese Freiheit leisten kann. Handelt es sich um einen Notfall, dann fällt die Wahl in der Regel aus. Es geht dahin, wo das nächste freie Bett für diese Beschwerden vorhanden ist. Das muss nicht die beste Lösung sein. Beim Schlaganfall geht es beispielsweise nicht in ein anderes Krankenhaus mit Stroke Unit, wenn im nächstgelegenen kein Bett frei ist. Dann geht es eben auf eine normale Station.

Ist man im Krankenhaus angekommen, geht man einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhausbetreiber ein. Der teilt ein, welche Ärzte wann arbeiten. Daher ist die Arztwahl absolut nicht frei, man kann hier nur auf Entgegenkommen hoffen oder das Krankenhaus auf eigenen Wunsch verlassen.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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