Fotos anderer mit Balken vor den Augen veröffentlichen

vom 25.02.2015, 13:06 Uhr

A hat im sozialen Netzwerk ein Foto von sich entdeckt. Allerdings hat der Poster des Fotos sie mit einem schmalen Balken vor den Augen "unkenntlich" gemacht. Doof nur, dass A schon von vielen angesprochen wurde, dass sie das doch ist und dass es bestimmt auch nicht gut ist, wenn beispielsweise der Arbeitgeber von ihr das sieht. Was auf dem Foto drauf ist, ist jetzt egal. A fühlt sich auf jeden Fall nicht sehr wohl bei der Sache.

A hat nun den Poster, ihren Exfreund, angeschrieben, dass er das Foto herausnehmen soll und er hat nur gelächelt und gemeint, dass er doch ein Balken vor die Augen gemacht hätte und das würde reichen. Ist es richtig, dass man einfach mit einem Balken ein Foto veröffentlichen darf auch wenn man den, der auf dem Foto drauf ist, noch gut erkennen kann? Was kann A unternehmen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Als ich bei einer Reisecommunity tätig war, hat man uns gesagt, dass man die Leute mit einem Balken unkenntlich machen müsste. Wenn Du denjenigen aber kennst, erkennst Du den auch von der Körperhaltung von hinten. Verbrecher werden auch so in Zeitungen abgebildet, aber wenn man diesen Menschen genau kennt, ist er auch leicht zu erkennen. So viel ich weiß, kann man nichts unternehmen und das sollte in Deutschland gültig sein.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Natürlich kann man dagegen etwas unternehmen. Sollte es bei Facebook sein, kann man bei dem Bild eine Meldung machen. Da werden mehrere Gründe zu Auswahl gegeben und man sucht sich den passenden aus. Nach wenigen Tagen ist das Bild dann auch entfernt. In wie weit dann die Person, die es veröffentlicht hat, auch noch Ärger bekommt, weiß ich nicht.

Sollten entsprechende Bilder, wo man trotz des Balkens eindeutig erkannt wird, auf anderen Seiten veröffentlicht werden und der Betreiber will es nicht entfernen, gibt es auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Das würde von der Abmahnung und einer Unterlassungserklärung bis hin zu einer Klage gehen, wenn sich da jemand komplett auf stur stellt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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