Föderalismus bei Corona-Regeln verwirrend oder sinnvoll?

vom 28.11.2020, 21:55 Uhr

Bei den Einschränkungen, die ab Dezember gelten sollen, gelten ja deutschlandweit unterschiedliche Regelungen. Die Bundesregierung hat zwar eine Vorgabe dazu veröffentlicht, wie viele Leute man nun treffen darf oder auch nicht, aber in Sachsen beispielsweise gelten in den meisten Gemeinden strengere Regeln, weil die aktuell mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche haben.

Ich weiß zwar, dass es der Föderalismus erlaubt, dass Regelungen sich regional so unterschiedlich ausgestalten lassen aber für die Bürger ist das ja schon blöd. Ich musste erst eine ganze Weile suchen, bis ich nun herausgefunden habe, was ab Dezember in Sachsen - abweichend von den Bundesregelungen - gilt und da das auch noch je nach Gemeinde verschieden ist, ist es ja ein übelster Aufwand, vorher immer die jeweiligen Vorgaben der Orte zu recherchieren.

Oder wenn man in andere Bundesländer fährt, dann muss man auch erst einmal vorher nachschauen, was denn nun wo der Fall ist. Ich glaube, dass ganz viele Menschen das gar nicht mitbekommen, dass in ihrer Gemeinde vielleicht andere Vorgaben gelten als bundesweit und damit das, was man immer in den Nachrichten läuft, auf sie gar nicht zutrifft. Wenn man beispielsweise in Bayern mit einem (nicht-verpartnerten) Freund ins Auto einsteigt und nach Sachsen fährt, dann dort vielleicht zusammen kurz einkaufen geht, dann würde man schon was Verbotenes tun, weil man in Sachsen offiziell nur noch seinen Partner, aber keine Freunde treffen darf.

Findet ihr denn diesen Föderalismus bei den Corona-Beschränkungen sinnvoll? Oder würdet ihr euch lieber Regeln wünschen, die bundeseinheitlich gelten? Ist das nicht total verwirrend, wenn man in Deutschland unterwegs ist? Wenn das so ein Durcheinander ist, dass die Bürger selbst nicht wissen, was wo gilt, dann ist doch auch nichts gekonnt.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Du weißt aber schon, dass deine Aussage über das Treffen mit einem Freund in Sachsen falsch ist? Es geht um maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Heißt also, dass du dich mit jedem Bekannten treffen darfst. Bringt der Bekannte noch jemanden mit, mit dem er/sie zusammen wohnt, dann ist das auch in Ordnung.

Übrigens hat mittlerweile jedes Bundesland eine eigene Informationsseite, die man über Google mit Corona und dem gewünschten Bundesland schnell findet. Für Sachsen findest du alle Informationen unter Corona Sachsen. Dort findet man immer die aktuellen Verordnungen. Ist also kein größerer Aufwand sich die gewünschten Informationen zu suchen.

Aber bundesweit gilt aktuell dass man nicht notwendige Reisen einfach lassen soll. Denn eines dürfte klar sein. Sinken die Zahlen bis zum 20. Dezember nicht signifikant, dann werden wir die angekündigten Lockerungen für Weihnachten und den Jahreswechsel nicht bekommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Du weißt aber schon, dass deine Aussage über das Treffen mit einem Freund in Sachsen falsch ist? Es geht um maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Heißt also, dass du dich mit jedem Bekannten treffen darfst. Bringt der Bekannte noch jemanden mit, mit dem er/sie zusammen wohnt, dann ist das auch in Ordnung.

Ich weiß schon, dass du nicht recht hast. Ab Dezember gelten in Sachsen nämlich wieder ganz ähnliche Regelungen wie bei der Ausgangssperre im Frühjahr. Man darf dann also keine Freunde treffen, sondern nur aus triftigem Grund das Haus verlassen und zur Arbeit fahren, Einkaufen in der nächsten Einkaufshalle oder zum Partner. Das sind nämlich die Regelungen in Sachsen für die Hotspots und außer Leipzig ist komplett Sachsen Hotspot. Das kam auch in den regionalen Nachrichten.

Da steht Folgendes:
Zu den neuen Maßnahmen gehören ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum und eine Ausgangsbeschränkung, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner fünf Tage in Folge überschritten wird. Menschen in den betroffenen Regionen dürfen nur noch aus triftigen Gründen aus dem Haus gehen, etwa zur Arbeit, zum Einkauf oder um die Kinder in die Betreuungseinrichtungen zu bringen. Für Sport und Bewegung im Freien sollen sie sich nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.

Und diese Inzidenz ist, außer in Leipzig, überall in Sachsen überschritten, somit gelten diese strengen Vorgaben, die ich da zitiert habe, auch in fast komplett Sachsen. Siehst du, genau das meine ich. Manche Leute bekommen das gar nicht mit, dass sich da ständig was ändert und es für Hotspots und Nicht-Hotspots verschiedene Regeln gibt. Wenn ich das nicht zufällig irgendwo gehört hätte, wäre das auch an mir vorbeigegangen. Wenn man online schon intensiv suchen muss, um solche Informationen zu finden, dann bekommen das viele einfach nicht mit.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Vielleicht solltest du dich nicht unbedingt auf die Nachrichtenseiten verlassen. Ich weiß sehr wohl, was gilt bzw. gelten wird, sobald die Inzidenz mehr als 200 an fünf Tagen nacheinander zeigt. Und die persönlichen privaten Kontakte werden da nicht großartig reduziert. Wie man hier nachlesen kann. Also ehe man anderen Unwissenheit oder dergleichen unterstellt, lieber mal selbst besser nachlesen.

Du darfst dich also weiterhin mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Es sei denn, dass man das noch ändert, was ich aber nicht glaube. Dann hätte man das letzte Woche gleich mit gemacht.

Es wäre also durchaus angebracht die echten amtlichen Bekanntmachungen anzuschauen, statt die gekürzte Fassung der Medienwebseiten zu nehmen. Und wie schon geschrieben, braucht es keine Intensive Suche dazu, da die Stichworte Corona und das entsprechende Bundesland reichen, um auf die Landeswebseiten zu gelangen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich muss Dir ganz ehrlich gestehen, dass ich ohnehin schon keinen allzu großen Durchblick mehr genieße. In den vergangenen sechs Monaten waren so viele unterschiedliche Regelungen zu uns gedrungen. Jetzt wurden einige Maßnahmen wieder verschärft, aber einige machen da dennoch noch ihr eigenes Süppchen raus.

Hier in E wird jetzt geplant, eine Mund- und Nasenbedeckung in der Fußgängerzone zu tragen. Anderswo beispielsweise gibt es die schon und anderswo noch nicht. Dort gibt es 150 Euro Strafe usw. Da blicke ich einfach generell nicht mehr durch, weil ja jeder dennoch irgendwie sein eigenes Süppchen zu kochen scheint. Einen faden Beigeschmack hat dies natürlich immer.

Gleichzeitig ist es aber auch nachvollziehbar, dass die einen weniger Infektionen haben und deswegen nicht direkt deutschlandweit dasselbe an Einschränkungen tragen wollen, was möglicherweise in gefährdeten Gebieten anfällt. Das ist nur allzu nachvollziehbar, sodass man natürlich immer abwiegen muss, wie schlimm ist mein Bundesland betroffen usw.

Trotzdem verstehe ich auch, dass dies durchaus etwas verwirrend sein kann und viele nicht mehr so richtig wissen, was sie dürfen und was nicht. Das haben wir in der eigenen Familie schon häufiger beobachtet, dass die nicht wissen, was sie dürfen und was nicht. Auch im Bekannten- und Freundeskreis ist dies allgegenwärtig.

Zumal ja nicht immer alles zutrifft, was man auch aus den Medien erfahren haben will. Dann kommt auch dazu, ist das jetzt eine bindende Regel oder wieder nur ein Appell? Das verstehen auch vermehrt viele falsch, weil keiner mehr so richtig zuhört, das kommt sicherlich auch dazu.

Ich schätze, dass es eine Mischung aus allem ist, wieso die Menschen verwirrt sind. Da kommt Appell und Verbot mit unterschiedlichen Regelungen pro Bundesland, auf Bundesebene sowie städteübergreifend hinzu, was sicherlich das gesamte Maß an Verwirrtheit offenbart.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich finde es schon sehr fair, dass man das nicht überall gleich macht, sondern einfach schaut wo es schlimmer ist und wo es eben einigermaßen geht und dann dementsprechend Maßnahmen ergreift. Man findet ja auch alles online, wenn man dann doch mal in ein anderes Bundesland oder in eine andere Stadt möchte. Ich finde es schon sinnvoller, wenn man möglichst zu Hause bleibt und daher kümmere ich mich auch nicht um andere Bundesländer oder solche Sachen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Meine Grenzen sind nicht irgendein anderes Bundesland sondern Frankreich und die Schweiz, von daher würde mir eine bundeseinheitliche Regelung eh nichts bringen, nicht mal eine EU-einheitliche. Aber davon abgesehen muss man die ganzen Regelungen doch eh nur dann kennen wenn man sie bewusst bis zum Maximum ausreizen möchte.

Ich finde es aber nicht sinnvoll mich mit zehn Leuten unter dem Weihnachtsbaum zusammen zu rotten, egal ob ich das nun theoretisch dürfte oder nicht. Oder mit dem Maximum an Freunden im Auto zu sitzen. Und ich fand es schon immer viel praktischer die Maske in der Fußgängerzone einfach anzubehalten und nicht vor jedem Geschäft erst lange in der Tasche kramen zu müssen oder wie der letzte Idiot auszusehen, während ich das Teil als Kinnschutz trage. Und bei den aktuellen Temperaturen ist so ein Nasenwärmer eh sehr angenehm.

Ich denke, dass der Föderalismus aktuell schon einen Vorteil hat, weil die Länder einfach flexibler auf das Infektionsgeschehen reagieren können. Dass manche Regelungen für die Bewohner von Grenzregionen nicht unbedingt sinnvoll sind ist schon klar, aber wäre es sinnvoller wenn sich die Bewohner an den Küsten, die deutlich weniger Infektionen haben, als der Rest des Landes, genauso einschränken müssten, wie zum Beispiel die Bayern? Oder wenn wir alle eine Ausgangssperre hätten, nur weil dieser eine Nazilandkreis die 600er Marke geknackt hat?

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ich würde es sinnvoller finden, in solchen Situation den Föderalismus ein wenig herunterzuschrauben. Wenn alle ihre Meinung mitteilen wollen, geht es einfach dementsprechend lange, bis Maßnahmen getroffen werden können. Wirklich hilfreich ist dies dann nicht, wenn eigentlich möglichst schnell gehandelt werden sollte.

» fragmichalles » Beiträge: 5 » Talkpoints: 0,44 »


Punktedieb hat geschrieben:Vielleicht solltest du dich nicht unbedingt auf die Nachrichtenseiten verlassen. Ich weiß sehr wohl, was gilt bzw. gelten wird, sobald die Inzidenz mehr als 200 an fünf Tagen nacheinander zeigt. Und die persönlichen privaten Kontakte werden da nicht großartig reduziert. Wie man hier nachlesen kann. Also ehe man anderen Unwissenheit oder dergleichen unterstellt, lieber mal selbst besser nachlesen.

Sind die Nachrichten des MDR für dich nun also Fake News, weil sie deiner Meinung nicht entsprechen? Es stand übrigens nicht nur auf der Nachrichtenseite des MDR, es stand auch in der Zeitung und in vielen anderen Berichten waren die Informationen ebenso zu finden. Lügen die deiner Meinung nach alle oder stellen alles verkehrt dar? Die Seite, die du verlinkt hast, die berichtet uns, dass es in Sachsen dort, wo gerade kein Hotspot ist, diese 5-Leute-Regel gibt. Insofern ist die Seite aber nicht hilfreich, denn überall in Sachsen (außer Leipzig) ist ja Hotspot. Was nützt es mir dann, zu wissen, was denn wäre, wenn kein Hotspot wäre?

Wenn du alles gelesen hast, dann müsste dir aber auch folgender Abschnitt aufgefallen sein:

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:
Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt,
Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen,
Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt,
Unterstützung Hilfsbedürftiger,
Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie

Und genau der Passus trifft auf nahezu ganz Sachsen zu, weil überall diese Inzidenz überschritten ist. Demnach darf man also nicht mit 4 anderen Leuten einfach mal spontan durch die Landschaft wandern, weil das eben kein triftiger Grund ist. „Besuche“ heißt, ich darf zu jemandem nach Hause fahren, aber nicht, dass man sich öffentlich treffen darf.

Es gibt diese Verordnung nochmal als ausführliche Version im PDF. Also wenn du es besser findest, lieber die konkreten Gesetzestexte zu lesen als die angeblich falschen Nachrichten, dann kannst du dir dieses PDF gern auch nochmal zu Gemüte führen.

Das steht drin, für den Fall der hohen Inzidenz:

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100000Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt sind durch die zuständigen kommunalen Behörden anzuordnen:... Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist zu untersagen. Triftige Gründe sind: a)die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,b) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,c) der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung … der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbe-dürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen

Da steht nicht, man darf Freunde besuchen. Insofern würde ich sagen, ist die letzte Quelle das, was nun wirklich stimmt und das geht konform, was ich da aus den Nachrichten habe. Nix mit 5 Leute treffen, sondern die gleiche Sperre wie im Frühjahr, wo man höchstens den Partner besuchen durfte oder man deklariert eben die Person, die man gerade dabei hat, zum Partner. Das gilt ab Dezember in fast ganz Sachsen und wenn du mir nicht glaubst, dann probiere es doch in der kommenden Woche einfach mal aus, was passiert, wenn du außerhalb eines Gebiets fährst und dich erwischen lässt. Viel Spaß dabei!

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@Zitronengras, warum sollten Besuche verboten sein. Das Land Sachsen sagt doch eindeutig, dass auch bei einem Wert über 200 Besuche, soweit durch die Kontaktbeschränkungen erlaubt, möglich sind.

In der Presse findet man halt leider öfter mal unklare Formulierungen. So ist z.B. in meiner Stadt, die meist strengere Regeln als mein Bundesland erlässt, neuerdings das Tragen einer Maske im Umkreis von 150 Meter um Schulen Pflicht. Das stand zumindest in unserer Zeitung. Da staunt der Bürger und fragt sich, woher soll er wissen, wo in einem fremden Stadtteil in 150 Metern eine Schule kommt.

Ein Blick in die Verordnung bringt dann Klarheit. Denn in der Zeitung stand nicht, dass das Gebot nur für die Nutzer der Einrichtung gilt. Ich mache das schon seit Anfang der Pandemie so: Ich gucke auf der Seite der Landesregierung und auf der Seite meiner Stadt. Da muss ich nicht wild googeln und sehe genau, welche Regeln gelten. Fertig. Verwirrend finde ich das nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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