Flüchtlinge, die demonstrieren sofort ausweisen?

vom 15.09.2015, 12:07 Uhr

In Deutschland hat laut Gesetz jeder das Recht zu demonstrieren. Irgendwem dieses Recht zu entziehen wird in einer Demokratie schwer möglich sein. Bei Demonstrationen Gewalt anwenden darf hier hingegen niemand. Egal ob Flüchtling oder nicht.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@ Klemchen in der Tat hast Du recht, da habe ich mich schriftlich komplett widersprochen, aber gemeint etwas anderes. Demonstrieren dürfen die Damen und Herren, auch im Flüchtlingsstatus. Das ist eben ihr gutes Recht. Ich meinte eher, wer gewalttätig demonstriert, verwirkt in meinen Augen alle Rechte und sollte natürlich auch nicht mehr demonstrieren dürfen. Das wünsche ich mir aber, by the way, bei jedem bekannten Rechten, Linken und anderem Gesocks auch. Nur mit dem Unterschied, dass ich da nicht fordern könnte (fordern können und am Ende Recht bekommen, sind ja zwei verschiedene paar Schuhe), dass die Leute auch den Aufenthaltsstatus verwirkt haben, wenn sie gewalttätig gegenüber Polizei etc. werden.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Grundsätzlich gelten die Rechte des Grundgesetzes zunächst mal nur für deutsche Staatsbürger und Ausländer haben keine Möglichkeit, sich auf dieses zu berufen, es wird in der Tat wortwörtlich als Deutschenrecht bezeichnet. Lediglich aufgrund von später erfolgten Ausnahmeregelungen bezüglich des Rechts auf Handlungs- und Versammlungsfreiheit und anderen Punkten der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es ausländischen Staatsbürgern möglich, mit Einschränkungen auch hierzulande politisch aktiv zu werden. Jemanden auszuweisen, obwohl sein Verhalten rechtskonform ist, ist natürlich grundlagenlos.

Aber selbst in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist festgehalten, dass jeder Staat das Demonstrationsrecht von Ausländern beschränken darf. Insbesondere, wenn unter anderem Sicherheit, Ordnung oder die Rechte Dritter beschädigt werden könnten, was aber wiederum analog im GG auch für deutsche Staatsbürger festgehalten ist. Es gibt ja auch nicht wenige Demonstrationen, egal von wem, die von vornherein gar nicht zugelassen werden, aus eben diesen Gründen.

Bei Demonstrationen dieser Natur ist aber im Vorfeld klar erahnbar, dass es zu Tumulten kommen muss. Jeder klar denkende Mensch hätte es also gar nicht erst erlaubt und dem steht hierzulande rechtlich nichts entgegen. Vorausgesetzt, sie wird überhaupt angemeldet - wenn nicht, kann der Staat sie sowieso ohne weitere Begründung auflösen. So viel zu den Regelungen in der Bundesrepublik. Aber das Thema war ja eine Demo in der Schweiz.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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