Finanzielle Kostenbeihilfe bei Scheidung beantragen
Scheidungen haben ja den Ruf voraus, mitunter auch richtig teuer werden zu können. So man das Geld hat, dann ist das ja gut, aber was ist denn eigentlich wenn man über keinerlei oder nur geringe finanzielle Mittel verfügt? Kann man denn da unter Umständen auch irgendwelche Kostenbeihilfen beantragen? Wenn ja, wie sehen diese Beihilfen konkret aus und wo wären diese zu beantragen?
Sollte es aus finanzieller Sicht nicht möglich sein, die Kosten einer Scheidung tragen zu können, kann man einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen. Hier wird dann von Fall zu Fall entschieden, ob Aussicht auf Erfolg besteht, ob man einen Teil der Kosten zurückzahlen kann und so weiter.
Diese Anträge findet man im Internet, man kann aber auch auf das zuständige Amtsgericht gehen. Dort gibt es dann immer einen Sachbearbeiter/in welcher einem weiterhelfen kann. Dieser gibt einen dann auch die benötigten Formulare.
Sollte man Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, muss man dann aber mehrere Jahre sein Vermögen offenlegen. Sollte der Verdienst dann steigen, muss man die angefallenen Kosten noch später tragen.
Zur Ergänzung von Bassaufdreher noch soviel. Teuer wird es, wenn man sich wegen jedem Teller streitet. Je mehr per Gericht bei einer Scheidung geregelt werden muss, desto höher sind auch die Kosten dafür. Ist man sich aber in allem einig, kann man sogar auf einen Anwalt verzichten. So hat das mein Mann mit seiner Ex-Frau gemacht. Da ging es wirklich nur noch um die Formalität und ein Anwalt hat gereicht.
Ansonsten darf das Gericht vier Jahre prüfen, ob sie Kosten erstattet bekommen können. Bei vielen Menschen kommt da kurz vor Ablauf der vier Jahre ein Schreiben vom Gericht, wo man noch mal alles offenlegen muss. Es gibt aber auch Fälle, wo jährlich geprüft wird.
Und noch eine kleine Ergänzung: Im Falle einer Scheidung kommt es für die Prozesskostenhilfe nicht allein auf das eigene Einkommen an, auch das Einkommen des Partners ist wichtig. Denn der Anspruch auf Prozesskostenhilfe errechnet sich in diesem Fall aus dem eigenen Einkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche. Erst wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht und der Unterhals es auch nicht richtet, dann gibt es Hilfen. Außerdem kann der Antrag erst gestellt werden, wenn das Trennungsjahr vollendet worden ist.
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