FFP2-Masken gestalten gesetzlich verboten?
In Anbetracht der Maskenpflicht und der Verpflichtung, in bestimmten Institutionen eine tragen zu müssen, möchte man für sich selbst ein besonderes Design für die eigene Maske haben. Auch soll die Schutz,- und Filterfunktion nicht beeinträchtigt werden, wenn ich sie mir selbst gestalte. Ein gutes Aussehen nützt nichts, wenn die Maske durch das Gestalten am Ende dann defekt ist. Gibt es irgendwo eine Regelung beziehungsweise eine Verordnung wo sinngemäß niedergeschrieben steht, dass FFP2-Masken nicht irgendwie gestaltet oder modifiziert werden, in welcher Art auch immer, sprich ist es gesetzlich verboten diese eigenständig zu gestalten, im Zuge der Pandemiebekämpfung?
Ich würde es einfach lassen. Es scheint die ja auch farblich zu kaufen zu geben, was hier ja mal geschrieben wurde und daher würde ich da nichts weiter verändern. Letztendlich wird das bestimmt nicht weiter schlimm sein, wenn man die Wirksamkeit nicht verändert, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Man muss ja nur mal kontrolliert werden und hat dann eine große Diskussion, denn selbst wenn es erlaubt ist, macht es ja keiner und damit fällt man dann auf.
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