Falschlieferung von Händler oder Firma behalten dürfen?
Ich habe mir über einen Verlag ein Buch bestellt. Allerdings wurde mir ein falsches Buch geliefert. Ich habe mich dann damit gleich wieder an den Verlag gewandt und man sagte mir, dass man das richtige Buch noch nachträglich liefern würde und ich das falsche Buch behalten dürfte. Mich hat das doch schon bewundert, da die Falschlieferung durchaus kein all zu günstiges Buch ist.
Zuvor habe ich das nur einmal bei einer Zeitschrift erlebt, die mir aus Versehen vom Verlag zweimal zugeschickt wurde. Ich durfte die doppelte Zeitschrift dann an jemanden verschenken, was ich auch gemacht habe.
Habt ihr schon eine Flaschlieferung vom Händler behalten dürften? Ist es dann mehr Aufwand für den Kunden und vor allem den Händler, wenn der falsche Artikel zurück geschickt wird? Meint ihr, dass es so auch einfacher für den Händler oder in dem Fall für den Verlag ist, wenn der Kunde den falschen Artikel behält? Welche Falschlieferung durftet ihr schon behalten und was habt ihr damit gemacht?
Denk doch mal logisch. Das Buch wird nicht mehr völlig neu aussehen, wenn es durch dein Auspacken und durch den Rückversand einige Gebrauchsspuren bekommen könnte. Dann kann man das Buch auch nicht mehr als neu verkaufen. Man darf die Ware immer dann behalten, wenn der Händler sie nicht mehr vernünftig verkaufen könnte. So erspart man sich den Aufwand des Rücksendens, das wieder aufbereiten und dann auf Kunden warten.
Ich habe mir mal ein Kleid aus China bestellt, einfach weil ich es schön gefunden habe und mal sehen wollte wie das so ist. Es kam dann ein anderes Kleid vom Händler an, nun nicht schlecht, aber war einfach das was ich bestellt hatte. Deswegen schrieb ich dann eine Nachricht und dann teilte mir der Händler mit, dass ich das behalten kann und mein Kleid dann losgeschickt wird. Ich habe beide Kleider behalten können und tatsächlich waren sie auch von so guter Qualität dass ich lange meinen Spaß damit haben konnte.
Bei einem Buch finde ich es aber auch sehr nachvollziehbar, dass man das nicht unbedingt wieder zurücknehmen möchte, da man ein Buch nicht unendlich hin und her schicken kann, damit es noch als neu gilt und wenn es dann schon mal durchgeblättert wurde sieht man das meistens auch. Man kann da sicherlich immer mal Glück haben, aber die Regel ist das eben nicht, sondern Ausnahmen.
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