Fahrt zum Krankenhaus auch Fahrerflucht?

vom 05.04.2015, 14:07 Uhr

Was geschieht eigentlich, wenn jemand einen Unfall verursacht und nur er selber verletzt wird und dann ins Krankenhaus fährt und an einem leerstehenden Auto einen Sachschaden hinterlässt. Zählt es dann auch schon automatisch als Fahrerflucht oder was gibt es dann dabei zu beachten?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gab da vor gar nicht langer Zeit diesen Fall. Da hat sich der Unfallverursacher wohl von einem vorbeifahrendem Bekannten schnell ins Krankenhaus bringen lassen. Er war zunächst zu drei Jahren Haft verurteilt worden, aber in der Berufung ist er nun freigesprochen worden.

In dem Artikel klingt das tatsächlich so, als ob seit diesem Fall nun feststeht, dass man sich erst mal entfernen darf. So als ob das vorher gar nicht klar war. Dabei finde ich es ganz logisch, dass eine Verletzung natürlich Vorrang hat und es ausreicht, wenn man den begangenen Sachschaden nach der Versorgung im Krankenhaus der Polizei meldet.

Aber normalerweise wird ja auch der Krankenwagen an den Unfallort gerufen. Aber selbst dann ist es wohl nicht selbstverständlich, dass dies keine Fahrerflucht ist. In diesem Fall ist ein Fahrradfahrer gegen ein parkendes Auto gefahren und wurde dann vom Krankenwagen in die Notaufnahme gebracht. Jetzt steht der Verdacht der Fahrerflucht.

Also mir erscheint es so, als ob da eine klare Regelung fehlt. Was wirklich bedauerlich ist, weil die meisten bestimmt keine Strafe verdient haben. Ich hoffe, da gibt es nicht ständig zu harte Urteile.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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