Eure Erfahrungen mit den Renovierungsauflagen beim Auszug

vom 28.11.2014, 11:31 Uhr

Mein Sohn musste jetzt seine WG-Wohnung aufgeben und da stand natürlich auch der Übergabetermin im Raum. Im Mietvertrag stand nicht viel zu diesem Punkt, außer dass in bestimmten zeitlichen Abständen renoviert werden muss und welche Schönheitsreparaturen auszuführen sind. So gingen wir davon aus dass es ausreicht die Dübel zu entfernen und zu verschließen und die weiße Raufasertapete an den abgestoßenen Stellen mit etwas weißer Farbe auszubessern. Natürlich wurden auch alle Einbauten entfernt. Ich mache so etwas nicht zum ersten Mal und war der Meinung dass alles sorgfältig erledigt wurde. So wie die Wohnung nach diesen Arbeiten aussah würde ich dort selber auch einziehen wollen, das war für mich der richtige Maßstab.

Leider sah es die Wohnungsgesellschaft das anders. Sie meinte dass Schönheitsreparaturen so ausgeführt werden müssen dass man nichts davon sah und bei den weißen Farbkleksen auf der weißen Raufasertapete war das nicht der Fall. Das ist richtig, durch Alterung der alten Farbe bekommt man den Farbton nie richtig hin, die neue Farbe wird bei Sonnenlicht immer heller werden. Es wurde also verlangt alle Wände die derartig ausgebessert wurden komplett zu streichen und das waren so ziemlich alle Wände. Dazu sollten auch noch die Fensterrahmen und die Fenster geputzt werden und dasselbe auch bei den Türen und den Steckdosen. Auch die Toilette musste wie neu aussehen. So stand es jedenfalls im Abnahmeprotokoll, zusammen mit einer sehr kurzen Terminsetzung von einer Woche.

Ich war darüber ziemlich wütend, vor allem weil die Mieter derartig unter Druck gesetzt wurden. Der Abnahmetermin wurde wahrscheinlich mit Absicht auf den letzten Tag des Mietvertrages gesetzt so dass die Zeit drängte. Sie wussten genau das es sich um Studenten handelt die dann weit entfernt in eine andere Stadt ziehen und sich nicht darum kümmern können. Natürlich bot man auch an für 900 Euro durch eigenes Personal alles renovieren zu lassen. Sollte also nicht alles innerhalb von sieben Tagen erledigt sein würde die Miete weiter laufen, so drohte man.

Ich weiß dass es entsprechende Gerichtsurteile gibt die inzwischen die Rechte der Mieter stärken. Aber was bringt es wirklich sich mit der Wohnungsgenossenschaft anzulegen? Im günstigsten Fall wird man klagen und eh der Fall zur Verhandlung kommt hat man unzählige Mahnbescheide und damit Ärger im Haus. Wenn man Pech hat läuft es auf einen Vergleich hinaus und teilt sich die Kosten, den Ärger hat man dann doppelt und dreifach. Letztendlich habe ich mich dann mit meiner Frau noch einmal an die Arbeit gemacht und einiges frisch renoviert und ich konnte auch noch ein paar Wände herunterhandeln die nicht gestrichen werden mussten. Innerhalb von ein paar Stunden war alles erledigt. Das war mir die Sache einfach nicht wert.

Meine Frage, ist so etwas üblich? Wie sind denn eure Erfahrungen beim Auszug? Könnte es da Unterschiede geben wenn man nun ein normaler Mieter ist oder ob es sich um unerfahrene Studenten handelt und sind Privatvermieter da vielleicht anders als Wohnungsbaugesellschaften. Ich weiß nicht was da üblich ist weil ich zum Glück in meinem eigenen Haus wohne, aber interessieren würde mich schon wie das sonst so gehandhabt wird. Besonders habe ich mich über das putzen der Fenster aufgeregt. Die Wohnung liegt im fünften Stock und wird, wenn überhaupt, erst nach langer Zeit des Leerstandes wieder vermietet. Wo wir damals zur Besichtigung kamen stank es in der ganzen Wohnung nach Faulgasen weil das Wasser in der Toilette bereits komplett verdunstet war, so lange muss die Wohnung also schon leer gestanden haben.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe bisher in mehreren Wohnungen gelebt und hatte damit nie Probleme. Natürlich wird beim Auszug schon genauer geschaut, ob alles in Ordnung ist. Die Vermieter, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren aber alle sehr angenehm. Keiner hat wirklich große Anforderungen gestellt. Daher denke ich schon, dass es ein Unterschied ist, ob man einen normalen Mieter hat oder es sich um eine Wohnbaugesellschaft handelt.

In deinem Fall würde ich die Mängel beseitigen und dann ist das Ganze in Ordnung. Eine Woche finde ich als Frist auch nicht wirklich übertrieben. Das ist genug Zeit, um sich um die wichtigsten Dinge zu kümmern.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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