EuGH-Urteil über kirchliche Arbeitgeber nachvollziehbar?

vom 17.04.2018, 17:12 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat laut Medienberichten die Rechte der konfessionslosen Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt. So soll die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionszugehörigkeit nur dann zur Bedingung gemacht werden dürfen, wenn dies erforderlich für die Tätigkeit ist. Soll heißen, dass die Konfession schon vorhanden sein müsste, wenn zum Beispiel gepredigt werden muss in dem Beruf. Das wäre bei Geistlichen der Fall, aber nicht bei Ärzten zum Beispiel.

Was haltet ihr von diesem Urteil? Meint ihr, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist? Oder ist es eurer Ansicht nach falsch, die kirchlichen Arbeitgeber hier zu beschneiden? Meint ihr, dass das Urteil in der Praxis auch angewendet wird oder gibt es zu viele Schlupflöcher und man wird praktisch keinen Effekt sehen können?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das Urteil entspricht doch sowieso den mittlerweile in vielen Regionen üblichen Praxis. Meine Mutter hat alleinerziehend und konfessionslos schon vor über 40 Jahren als Chefsekretärin in zwei katholischen Krankenhäusern gearbeitet. Konfessionslose oder andersgläubige Mitarbeiter in der Pflege oder als Arzt in niedriger Position gab es hier schon in meiner Kindheit.

Das entspricht auch den Empfehlungen der Bischofskonferenz. In ganz vielen Bereichen genügt es, wenn der Mitarbeiter die christlichen Wertvorstellungen respektiert. Wenn es dagegen um die Verkündung des Glaubens oder um Positionen mit Vorbildfunktion geht, dann ist der Glaube wichtig. Das hat sich das Gericht gesagt, mehr nicht.

Ob ein Koch, ein Gärtner, eine Reinigungskraft oder ein Lohnsachbearbeiter die richtige Konfession hat oder geschieden ist, das ist doch unerheblich. Und Ärzte und Pflegekräfte ohne Leitungsfunktion können sein, was sie wollen, so lange wie nicht in der Mehrheit sind. Ein Schuldnerberater muss auch nicht gläubig sein.

Das sieht in anderen Bereichen natürlich anders aus. Ein konfessionsloser, geschiedener Ehe- und Familienberater ist in einer katholischen Einrichtung fehl am Platz. Eine Gemeindesekretärin sollte auch passen. Erzieher und Lehrer, die als Klassenlehrer fungieren, sollten ebenfalls die Kriterien erfüllen. Die sind Vorbild und arbeiten verkündungsnah. Das gilt teilweise auch für Führungskräfte. Also eigentlich ist an den Urteil nichts neu.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Vollkommen nachvollziehbar. Niemand darf wegen seiner Religion diskriminiert werden, das steht im Grundgesetz, warum sollten die Kirchen davon ausgenommen sein? Wenn ein islamischer Verein durch Steuergelder bezuschusst wird und sich vermeintlich verfassungsfeindlich verhält ist das Geschrei groß, warum sollte man dann dieses offensichtlich verfassungsfeindliche Verhalten bei Christen dulden? Das Grundgesetz gilt für alle.

Die Frage nach der Praxis ist natürlich berechtigt, wie bei allen Urteilen, die sich mit Diskriminierung auseinander setzen. Die Fälle, in denen jemand erfolgreich gegen Diskriminierung geklagt hat, scheinen doch eher selten zu sein. Wahrscheinlich führen mehr Gesetze, die vor Diskriminierung schützen sollen, nur dazu, dass die Personalabteilung entsprechend geschult wird. Und wenn man dann jemanden wegen Geschlecht, Alter, Religion oder was auch immer nicht anstelle will wird man schon einen anderen Grund finden.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



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