Erlaubnis bei Anbringung von Markise erforderlich?
Es gibt eine Menge Hausbesitzer oder Mieter, welche auf ihrer Terrasse oder Balkon einen Sonnenschutz haben oder noch benötigen. Der Kauf ist nicht das Problem, jedoch die Anbringung, gerade dann wenn man selbst nur Mieter ist. Darf ein Mieter einfach so eine Markise auf den eigenen Balkon anbringen?
Oft gibt es auch Steckmarkisen, wo ein Eingriff in das Mauerwerk gar nicht erforderlich ist. Trotzdem geht es ja um die Sicherheit, beispielsweise dann, wenn der Wind mal heftiger ist oder ein Sturm aufzieht. Gibt es da Vorschriften oder Bestimmungen dazu, also ob solche Installationen Erlaubnispflichtig sind?
Wenn es um eine Festmontierung im Außenbereich geht, beispielsweise an eine Hauswand, dann greift eine Montage in die Bausubstanz und Fassadensubstanz ein. Da wird es genehmigungspflichtig sein aufgrund dessen, das der Eingriff Risikoobehaftet ist. Wird etwas falsch gemacht, kann die Fassade mehr und mehr einreißen oder das Mauerwerk beschädigt werden. Das Ganze ist auch eine Statiksache, da tragende Wände das Gewicht der Markise auch halten müssen sowie den Rest des Hauses.
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