Erben müssen ALG II des Erblassers wieder zurückzahlen
Mein Vater hatte mir heute erzählt, dass er gehört hat, dass Leute ALG II zurückzahlen müssen, wenn sie beispielsweise etwas von jemandem erben, der ALG II erhalten hat. Das ALG II sei nur ein Darlehen. Ich habe das gar nicht geglaubt und mal dazu recherchiert und tatsächlich - es scheint so zu sein. So steht es auch hier.
Ist das nicht krass? Da werden Angehörige dafür bestraft, dass der verstorbene Verwandte Sozialleistungen bekommen hat. Was ist denn das für eine Regelung? Wieso lässt man die Angehörigen nach einem Todesfall nicht in Ruhe?
Hast du eigentlich genau gelesen, was da steht auf der von dir verlinkten Seite? Da steht nicht, dass Erben das zurück zahlen müssen. Sondern nur, wenn man das Erbe antritt. Jeder Erbe wird gefragt, ob er das Erbe annehmen möchte. Und dann kann man ein Erbe auch ablehnen. Man muss also nichts zurück zahlen, wenn man nicht kann oder will und Erbe ist.
Und die Person, die das Erbe in dem genannten Fall Erbt, kann sich auch nicht beklagen, denn wenn das Schonvermögen Zweiundzwanzigtausend Euro betragen haben soll und die Schulden ans Amt um die zwölftausend für gezahltes ALG 2, dann bleibt für den Erben in dem verlinkten Beispielfall immer noch ein sattes Sümmchen übrig.
Hast du eigentlich genau gelesen, was da steht auf der von dir verlinkten Seite? Da steht nicht, dass Erben das zurück zahlen müssen. Sondern nur, wenn man das Erbe antritt. Jeder Erbe wird gefragt, ob er das Erbe annehmen möchte. Und dann kann man ein Erbe auch ablehnen. Man muss also nichts zurück zahlen, wenn man nicht kann oder will und Erbe ist.
Ja, das weiß ich, das ist jetzt keine neue Information für mich. Aber es ist doch eher der Normalfalls, dass man ein Erbe annimmt, wenn es etwa um ein Grundstück oder ein Häuschen geht. Oder um ein noch vorhandenes kleines Vermögen.
Was passiert denn, wenn es um ein Haus geht? Das muss dann verkauft werden. Und wenn sich kein Käufer findet? Dann muss das eigene Geld herhalten? Ich finde das nicht fair.
Ich glaube nicht, dass man ein geerbtes Haus dann verkaufen muss. Entweder wird man es selbst nutzen und spart sich dann die Miete für eine Wohnung oder man vermietet es und hat Einnahmen. Und bisher habe ich die Erfahrungen gemacht, dass man sich bei jedem Amt auch auf eine Ratenzahlung einigen kann. So wird das auch in einem solchen Fall sein.
Aber da steht doch auch im letzten Satz, dass ist die Rückzahlungspflicht auf die Höhe des Nachlasses beschränkt ist. Von daher finde ich das vollkommen in Ordnung.
Hartz IV ist nun mal eine Leistung, die Hilfsbedürftigen das Überleben sichern soll, in Zeiten, wo sie sich nicht selbst ausreichend versorgen können. Damit man nicht bei null wieder anfangen muss, wenn diese Zeit vorbei ist, darf man ein gewisses Guthaben besitzen, was man nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufbrauchen muss. Und um genau diesen Teil geht es. Dieses soll ein kleines Polster für den Bedürftigen darstellen, und erhält Leistungen, die wir alle bezahlen, obwohl er eigenes Geld hat.
Verstirbt er nun, wird dieses Geld nicht vererbt, sondern rückwirkend mit den bezogenen Leistungen verrechnet. Der Erbe muss in diesem Fall ja nichts von seinem eigenen Geld dazu bezahlen.
Und wenn eben die Rückzahlung das Erbe nicht übersteigt, dann ist das eben so. Klar ist es blöd, wenn man für das Haus in dem vielleicht die Großeltern schon gewohnt haben, einen Kredit aufnehmen muss, um den Staat auszuzahlen. Denn Gefühlt steht einem das als Erbe ja irgendwie sowieso zu. Aber letztlich kann man dann auch überlegen, dass man dann relativ preiswert an ein Haus gekommen ist. Die Gesetze sind halt, wie sie sind.
Man sollte sich in so einem Fall auch genauso fragen, warum der werte Angehörige sein Haus nicht schon zu Lebzeiten an die Nachfahren mit dauerhaftem Wohnrecht verschenkt hat. Das hätte man auch als Angehöriger mit ein wenig Beratung sicher auch im Sinne der Familie glücklicher regeln können.
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