Erbe ausschlagen, welche Unterlagen einreichen?
Wie im Thread geht es auch hier um dieselbe Bekannte. Sie möchte das Erbe nicht antreten und fragt sich, ob sie dafür Nachweise einreichen muss, wenn sie es nicht antreten möchte. Der Verstorbene war wohl erheblich verschuldet und deswegen mag sie das Erbe nicht antreten.
Ihr wurde gesagt, dass sie die Sterbeurkunde, wenn vorhanden sowie einen gültigen Personalausweis einreichen muss. Doch sie fragt sich gerade, ob weitere Unterlagen erforderlich sind wie Kontoauszüge oder ihren Hartz-IV Bescheid, weil sie ablehnt?
Zunächst einmal sollte man wissen, dass man nur 6 Wochen Zeit hat, um nach Zugang der Mitteilung des Erbgerichts das Erbe auszuschlagen. Danach zählt das Erbe als angenommen. Dies gilt ebenso bei Beantragung eines Erbscheins! Den wollen nämlich die Banken gerne sehen, bevor sie Unterlagen rausrücken.
Die Sterbeurkunde dürfte das Amt schon haben, wenn das Erbe schon vorher ausgeschlagen wurde. Bei Erwachsenen reicht der Personalausweis. Bei Kindern müssen beide Elternteile unterschreiben und das Familiengericht muss der Ausschlagung zustimmen. Allerdings muss das Familiengericht dies nicht in jedem Fall tun. Hier dürfte das zuständige Nachlassgericht Auskunft geben können. Sollte das Familiengericht eine Entscheidung treffen müssen, verlängert sich selbstverständlich die Frist von 6 Wochen.
Erbt jemand in Bezug von Hartz IV, muss er das Erbe direkt anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder, die bei Nichtzahlung in Ersatzhaft enden können. Dann will das Jobcenter natürlich alles ganz genau wissen. Nun lebt man mitten im Ruhrgebiet und der Verstorbene vielleicht in Görlitz. Pro Tag gibt es in Hartz IV 14 Euro. Davon soll man mit Kind in den Osten fahren, muss dann dort auch noch ein Zimmer mieten und darf sich dann auch noch auf die Suche begeben. Wie kommt man in die Wohnung eines toten Mieters? Die Banken wollen auch nicht die Unterlagen einfach so herausgeben. Bei welchen Banken war er überhaupt? Hat die Unterlagen vielleicht der Sohn in Hamburg? Das Jobcenter erfährt normalerweise nichts davon, wenn die Erbschaft einfach abgelehnt wird und die Gebühren direkt bezahlt werden.
Wenn ich richtig verstanden habe, wurden in diesem Fall vorher schon andere angeschrieben. Dann dürfte dass Nachlassgericht die Gebühren für die Ausschlagung der Erbschaft kennen. Die Mindestgebühr beträgt 30 Euro. Wenn die bisher erhoben wurde, dürfte es kaum Zweifel am Wert des Erbes geben.
Wir haben auch schon mal ein Erbe ausgeschlagen und wir mussten gar keine Unterlagen einreichen. Allerdings hat sich bei uns ein Notar um die Erbausschlagung gekümmert und da mussten wir uns zur Legitimation nur ausweisen und das war es auch schon. Man muss doch seine Entscheidung über das Erbe auch nicht begründen und auch nicht seine eigenen persönlichen Vermögensverhältnisse offenlegen. Das geht doch niemanden etwas an.
Ich habe auch schon einmal ein Erbe ausgeschlagen. Ich musste mich ausweisen, also meinen Personalausweis vorlegen. Ansonsten interessiert das Gericht nicht, aus welchen Gründen man das Erbe ausschlägt oder was auch immer. Soweit ich mich erinnere, hat es auch nicht einmal etwas gekostet, ich musste keine Gebühren bezahlen.
Was eventuell mit Hartz IV oder sonstigen Behörden ist, steht auf einem anderen Blatt. Das hat nichts mit der Ausschlagung direkt zu tun, sondern eher mit den Folgen. Da sollten aber an sich Unterlagen reichen, aus denen hervorgeht, dass der Nachlass überschuldet ist/war. Mit einer einfachen Vermutung oder einer Annahme dürfte sich das Amt kaum zufrieden geben. Vielleicht sollte der Betroffene sich deshalb besser vorher darüber informieren, wie es um den Nachlass steht.
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