Entschuldbar, etwas für einen guten Zweck zu stehlen?

vom 23.01.2017, 19:16 Uhr

Ich habe heute von einem ziemlich kuriosen Fall gelesen. Eine Frau hatte wohl ihr Auto zum Parken abgestellt und als sie es für die Arbeit benutzen wollte, fehlte wohl das Nummernschild. Es war stattdessen ein Geldschein ans Auto geheftet worden mit einer Notiz. Auf der Notiz war eine Entschuldigung geschrieben und dass das Nummernschild für einen guten Zweck benötigt werden würde.

Der Fall ging trotzdem an die Polizei, die da natürlich jetzt ermittelt und nach diesem Kennzeichen sucht. Ich kann ehrlich gesagt auch nicht wirklich verstehen, warum man ausgerechnet ein Nummernschild für einen guten Zweck brauchen sollte und selbst wenn, kann man doch fragen. Ich halte nichts davon, dass man sich einfach nimmt ohne zu fragen, egal um welchen Gegenstand es sich dabei handelt. So etwas macht man nicht und ich kann so ein Verhalten auch nicht wirklich nachvollziehen. Wie seht ihr das? Könnt ihr verstehen, dass manche Menschen offensichtlich für einen guten Zweck stehlen? Findet ihr das entschuldbar?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Es kommt natürlich auf die Umstände an. Vielleicht würden anderen diesen "guten Zweck" ganz anders beurteilen. Mich erinnert es an eine Filmszene, in der Freunde eines Krebskranken noch mal eine wilde Nacht mit ihm verbringen, in der man eben allerlei Dinge tut, die man normalerweise nicht tun würde.

In Filmen will doch immer mal jemand die Zeche prellen, also das Restaurant verlassen, ohne zu zahlen. Meist eben in einer Situation, in der es ihm psychisch nicht gut geht. Der Freund zahlt dann aber heimlich. Keine Ahnung, ob dieses Szenario für das Stehlen des Nummernschildes realistisch ist.

Aber das wäre ein Grund, den ich als guten Zweck einstufen würde. Und bei der juristischen Beurteilung des Falles würde ich als Richter sehr viel mehr Milde walten lassen als gegenüber einer Bande, die Nummernschilder stiehlt, um Autos über die Grenze zu schaffen und Käufer zu betrügen.

Die Motivation hinter einer Straftat ist durchaus relevant, meiner Meinung nach. Aber entschuldbar würde ich es nicht nennen. Die Straftat bleibt ja bestehen. Aber eine Verwarnung oder ein kleines Bußgeld müssten ausreichen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde nicht sagen, dass es entschuldbar ist, etwas für einen guten Zweck zu stehlen. Auch wenn da ja ein Geldschein am Auto hing, ist das Nummernschild doch gestohlen worden. Ich muss nun sagen, dass mir in dem Fall auch kein guter Zweck einfällt, zu dem ich mein Nummernschild hergeben würde. Darum sollte es klar sein, dass so etwas zur Polizei geht.

Auch wenn etwas wirklich für einen guten Zweck ist, kann man fragen und wenn der Besitzer das nicht abgeben möchte, dann muss man das tolerieren und akzeptieren. Immerhin kann es ja immer sein, dass etwas, was man selber als guten Zweck ansieht, von anderen nicht so gesehen wird. Darum muss ich sagen, dass so ein Diebstahl einfach gar nicht geht.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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