Entschädigung, wenn wegen Baustelle die Kunden wegbleiben?

vom 25.09.2017, 11:38 Uhr

Ich habe in der Zeitung gelesen, dass eine Straße in meiner Stadt im nächsten Jahr neu gemacht werden soll. Die Gelder wurden dafür nun bewilligt. Ich habe auch schon auf der Karte nachgeschaut, welcher Straßenabschnitt betroffen ist und interessanterweise ist das ein Abschnitt, wo sehr viele kleinere Geschäfte sind. So befindet sich dort beispielsweise ein kleines türkisches Cafe, eine Bäckerei, ein Spielkasino, ein Reisebüro und ein kleines Geschäft für polnische Spezialitäten.

Wenn die Straße aufgerissen wird, kann man dort aber nicht mehr entlang. Sämtliche Zugänge zu den Geschäften wären betroffen. Ob man da als Fußgänger theoretisch passieren könnte, kann ich so noch nicht sagen. Ich stelle mir das schwierig vor. Haben Eigentümer eigentlich Anspruch auf Entschädigung, wenn die Kunden ausbleiben, weil eine Baustelle die Straße unpassierbar macht? Oder hat man da einfach Pech gehabt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Eine Baustelle vor dem eigenen Ladenlokal wiederzufinden, das kann so manch einem Betroffenen wirklich die Haare zu Berge stehen lassen. Mich wundert jedenfalls nicht, dass viele versuchen, eine Entschädigung zu bekommen, weil es schon nachweislich bei vielen Ladenlokalen so ist, dass eine Baustelle den Umsatz mildert, aber leider reicht das alleine nicht wirklich oder kaum aus, um eine Entschädigung zu bekommen.

Natürlich gibt es die Möglichkeit, eine Entschädigung zu bekommen, wenn der Baustelle irgendwelche Schäden am Hause geschuldet sind. Wenn das Ladenlokal gewisse Schäden dadurch bekommen hat, hat man durchaus gute Chancen je nach Bundesland und entsprechende Gesetzgebungen, eine Entschädigung zu bekommen.

Doch es wird schwerer, wenn man dadurch also durch die Baustelle Entschädigungen für finanzielle Einbußen wünscht. Denn das kann schon etwas schwieriger werden und ist in NRW beispielsweise nur mit großen Hürden möglich. Da muss man schon genauer lesen und schauen, wann dies möglich ist.

Doch so einfach wie es eben im ersten Moment klingt, ist es leider nicht. Man muss genauer darauf achten, wie lange die Baustelle angekündigt wurde, wie lange sie darüber hinaus geht, wie viele Einbußen vorhanden sind und wieso. Hat man die Zufahrten komplett weggenommen? Ist der Lärm für ein Restaurant mit Außensitze & Co eben nicht gut für das Geschäft und mehr. Das sind Thematiken, die bei der Bemessung ob es eine Entschädigung gibt, von Gerichten sowie den jeweiligen Städten berücksichtigt werden.

Man kann es sicherlich versuchen, aber man sollte realistisch sein, dass wohl die Chancen äußerst gering sind.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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