Endet die Ausbildung mit Ablauf des Vertrags?
Wir haben heute von Vorgängerjahrgängen erfahren, dass die Abschlussprüfungen für unseren Ausbildungsberuf in der Regel jeweils im Herbst stattfinden. Unsere Ausbildungsverträge haben allerdings alle am 01. August des letzten Jahres begonnen und enden am 31. Juli nächstes Jahr.
Nun sind wir in der Klasse am diskutieren, was dann in der Zeit zwischen dem Vertragsende und den Prüfungen ist. Gilt die Ausbildung als beendet, wenn die Prüfungen abgeschlossen sind oder endet die Ausbildung mit Ablauf des Ausbildungsvertrags? Mein Vorgesetzter ist leider zur Zeit im Urlaub, daher kann ich ihn erst nächste Woche auf das Thema ansprechen.
Wenn nichts gegenteiliges behauptet wird, dann enden diese Verträge wie sie auch auf dem Papier festgehalten worden sind. Sobald man aber hinterher weiter im Betrieb eingesetzt wird, entspricht das automatisch einer Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zum Termin der Prüfung.
Das ist dabei nicht anders wie mit einem normalen Arbeitsvertrag auch, hat man einen befristeten Vertrag und dieser läuft zum 30. Juli aus, man wird aber am 1. August weiter eingesetzt, dann bekommt man automatisch den unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei Ausbildungen ist das nicht der Fall, denn diese Enden mit der abgeschlossenen Prüfung und daher wird dann dieses Datum als die Unbefristung angesehen.
Du kannst das ganze gerne mit dem Ausbilder im Betrieb klären und es dir nochmals schriftlich geben lassen, aber wieso sollte man die Leute auch vorher entlassen bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten an der Prüfung anzutreten. Dann müsste kein Betrieb jemanden ausbilden wenn sie es so machen würden. Im übrigen hätte man sich in der Berufsschule ebenfalls darüber informieren können und im Zweifel kann man sich damit auch an die Prüfungskommision wenden wenn der Arbeitgeber keine Informationen dazu gibt oder nicht geben kann.
Eigentlich sollte im Vertrag das ganze auch drinnen stehen neben dem Datum, meistens findet man dort eine Klausel, dass das Beschäftigungsverhältnis bis zum ablegen der Prüfung im Jahr XX aufrecht erhalten wird. Fällt man durch, dann ist es Sache des Betriebes einen Azubi weiter zu behalten und nochmals zur Prüfung zu schicken, der alte Vertrag ist jedoch erfüllt worden indem er zur Prüfung angetreten ist.
Das Ende der Ausbildung im Vertrag ist ein theoretisches Datum, das nur die vorgeschriebene Ausbildungszeit berücksichtigt. Die Prüfung findet nie dazu passend statt. Tatsächlich endet die Ausbildung an dem Tag, an dem die Prüfungskommission die Ergebnisse der Abschlussprüfung verkündet.
Das gilt beispielsweise auch bei vorgezogener Prüfung. Wird die Prüfung nicht bestanden, entscheidet der Auszubildende allein, ob der Vertrag endet oder nicht. Möchte er die Prüfung wiederholen, muss der Betrieb ihn weiter beschäftigen. Allerdings besteht diese Pflicht nur für ein Jahr.
Nach bestandener Abschlussprüfung ist man also theoretisch arbeitslos. Verpennt der Betrieb die Prüfung und lässt den Azubi am nächsten Tag die Arbeit antreten, ist er übernommen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist entstanden.
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