Elternunterhalt vor Kinderunterhalt bei unverheiraten?

vom 28.05.2016, 19:36 Uhr

A hat eine Großmutter die inzwischen im Pflegeheim lebt. Die Kosten dafür wurden bislang vom Sozialamt getragen und A ging davon aus, dass diese auch weiterhin der Fall sein wird. Nun hat A Post vom Sozialamt bekommen und soll sein komplettes Vermögen offenlegen. A dachte bislang, dass zunächst die eigenen Kinder für den Elternunterhalt herangezogen werden und nicht die Enkel und ist deswegen verwundert. Mit einem Anruf bei seiner Mutter konnte er abklären, dass diese bislang noch nicht vom Sozialamt angeschrieben worden ist wegen dem Elternunterhalt. Ansonsten existieren fünf weitere Kinder von der Großmutter zu denen kein Kontakt besteht, somit A auch nicht fragen kann, ob diese angeschrieben worden sind.

A wohnte zu diesem Zeitpunkt noch mit B unverheiratete zusammen und hat ein gemeinsames Kind. Inzwischen ist A von B getrennt und ausgezogen. A zahlt Unterhalt und Betreuungsunterhalt für das Kind und B. B hat ebenfalls Post vom Sozialamt bekommen und soll ebenfalls das Vermögen offen legen, da B mit A laut dem Schreiben zusammen lebt, was nicht mehr der Fall ist.

B hat nun Sorge, dass A für den Elternunterhalt aufkommen muss und damit der Unterhalt für Kind und der Betreuungsunterhalt gekürzt wird. Geht der Elternunterhalt vor dem Kindesunterhalt und dem Betreuungsunterhalt, oder welcher hat davon Priorität? Wieso soll B auch das Vermögen offen legen, immerhin lebten A und B unverheiratet miteinander und hat mit Großmutter von A familiär keine Verbindung, bis auf das gemeinsame Kind. Zudem B von A getrennt lebt und kein gemeinsamer Hausstand mehr besteht. Wie sollten A und B sich nun Verhalten?

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Genau das gleiche habe ich auch vor kurzen erlebt. Meine Oma lebt auch im Pflegeheim, aber zuerst wurde mein Vater und seine zwei Geschwister angeschrieben. Erst nachdem bei den Kindern alles offen gelegt wurde, und die finanziellen Mittel nicht reichen, werden auch die Enkelkinder angeschrieben. Somit auch leider meine Person, dies kann nur schwer umgangen werden, und die Stadt hat alle rechte das Geld auch von den Enkeln einzuziehen.

Benutzeravatar

» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Deine Antwort hat mit dem Thema leider nur sehr wenig zu tun. Es ist bekannt, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden wenn die Eltern ins Heim kommen. Aber nachdem diese hier offenbar nicht einmal alle kontaktiert worden sind, sieht A es nicht ein als Enkel sein Vermögen offen zu legen, bevor entsprechend die direkten Kinder das machen mussten.

Denn die finanziellen Mittel der eigenen Kinder von Großmutter reichen aus, der Selbstbehalt beläuft sich auf ca 1800 Euro im Monat. Jeder der Kinder hat eigene Immobilien die nicht zur Selbstnutzung benutzt werden, dass ist A noch bekannt. Somit dürfte das ausreichen, damit die Kosten von 3200 Euro im Monat gedeckt werden. Gerade wenn man es auf 6 Kinder umlegt, sind das für jeden etwas mehr als 500 Euro.

B muss übrigens ihr Vermögen gar nicht offenlegen. Denn B wohnt weder mit A zusammen noch müsste sie es, wenn sie auch weiterhin unverheiratet zusammenleben würden. Denn der Elternunterhalt betrifft nur denjenigen, dessen Familie es ist. Bei unverheirateten besteht keine Beziehung und somit ist das ganze auch nicht zum Familieneinkommen anzurechnen. Bei verheirateten jedoch schon, dann würde es aber auch nur einberechnet werden wenn B mehr als A verdienen würde, ansonsten wird es ebenfalls komplett ausgeklammert.

Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt gehen immer vor Elternunterhalt. Da A ein Kind hat und für dessen Unterhalt aufkommen muss, geht dieser vor dem Elternunterhalt. Ebenfalls der Betreuungsunterhalt für B, denn B kann nur eingeschränkt arbeiten gehen und hat dadurch finanzielle Einbußen die durch den Betreuungsunterhalt aufgegangen werden. Auch das geht vor den Elternunterhalt. Für den Elternunterhalt gilt die Grenze von ca.1800 Euro Selbstbehalt, für Kinder liegt diese deutlich darunter. Entsprechend würde A auch nicht herangezogen werden können, da er unter dieser Grenze liegt.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Dann sollte A sich schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung setzen. Wobei dann sowieso erst mal das leibliche Kind mit Unterhalt bedient werden muss, ehe man für Eltern oder gar Großeltern zahlen muss. was im Umkehrschluss wieder bedeutet, dass die Grenzen für A steigen, was den Unterhalt für Eltern oder Großeltern angeht.

Aber A ist ja vorerst der falsche Ansprechpartner, als sollte er das auch mitteilen. Eventuell dabei gleich die Namen und sofern bekannt auch die Adressen der zuständigen Kinder angeben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^