Einwohnermeldeamt untersagen, Adressdaten weiterzugeben
Seit 2014 freut sich der Beitragsservice für Rundfunkgebühren. Denn durch den neuen Rundfunkbeitrag pro Wohnung oder Büro ist nicht nur mehr Geld eingenommen worden, sondern auch die Zeit vorbei, in der GEZ-Mitarbeiter vor der Haustür stünden, um in Erfahrung zu bringen, wie viele Computer, Radiogeräte oder Fernsehapparate sowie Autos mit Autoradios vorhanden sind.
Die Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt sorgt für eine deutlich verbesserte Beitragszahlung. Mit anderen Worten: Die Einwohnermeldeämter geben ohne Rücksicht auf den ansonsten so sensiblen Datenschutz Adressen weiter. Laut Meldegesetz kann aber grundsätzlich jeder Bürger den Einwohnermeldeämtern die Weitergabe seiner Daten verbieten. Laut dem Meldegesetz bekommt tatsächlich jeder Antragsteller, der eine schriftliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellt, genaue Auskunft über andere Personen, die dort gemeldet sind.
Dieses Auskunftsrecht haben allerdings nicht nur Behörden, sondern auch Banken, Inkassounternehmen, Adresshändler, offiziell öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und sogar Parteien und Privatpersonen. So kann jeder, wenn er es denn möchte, nach ehemaligen Klassenkameraden, und untergetauchten Schuldnern suchen. Dazu reichen in der Regel Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum. Habt ihr dem Einwohnermeldeamt die Weitergabe eurer Daten gestattet?
ANDi27 hat geschrieben:Dazu reichen in der Regel Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum. Habt ihr dem Einwohnermeldeamt die Weitergabe eurer Daten gestattet?
Das ist hier anders. Hier muss man mindestens vier Angaben machen können, bevor die Daten rausgerückt werden. Also man muss nicht nur den vollen Namen wissen und das Geburtsdatum sowie das Geschlecht, sondern man muss auch die frühere Adresse wissen, wo die Person gemeldet war, damit die Person zweifelsfrei identifiziert werden kann. Erst dann bekommt man bei uns die Adresse als Privatperson mitgeteilt. Wie das bei anderen Behörden ist weiß ich gar nicht.
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