Einspruch bei Nebenkostenabrechnung sinnvoll?

vom 01.03.2021, 12:05 Uhr

Jeder Mieter kommt jedes Jahr in die Situation, eine Nebenkostenabrechnung vom Versorger oder Vermieter zu bekommen, was auch ein gutes Recht des jeweiligen Mieters ist, man muss ja wissen wie viel Geld man für welche Leistungen bezahlt. Oftmals ist es auch so, dass Mieter etwas nachzahlen müssen. Manchmal sind diese Nachzahlungen jedoch nicht schlüssig wenn man beispielsweise nur selten zu Hause war und kaum Kosten verursacht hat. Lohnt sich da ein Einspruch einzulegen und dem Bescheid zu widersprechen oder verursacht genau dieser Einspruch wiederum Kosten für den Mieter, unabhängig vom Ausgang?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Probieren kann man ja alles, aber wenn man beispielsweise eine Rechnung von mehreren tausend Euro Nachzahlung bekommt, dann würde ich mich schon versuchen zu wehren so dass ich das nicht zahlen muss. Solche Zahlendreher und Missverständnisse gab es alles schon und da hat es sicherlich seine Berechtigung, aber wenn man nun mehr verbraucht hat und das einfach nicht einsieht, dann finde ich so einen Einspruch eher sinnlos.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich denke, wirklich Sinn macht das nur, wenn man das auch irgendwie begründen kann. Einfach nur Widerspruch einzulegen, weil man mit der Summe nicht ganz einverstanden ist, ist dann doch eher ein Lottospiel. Und eine Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, ist nun nicht ganz so schwer, wenn man ein bisschen mit Zahlen umgehen kann.

Für die Überprüfung ist es etwa schon mal sinnvoll, wenn man die Belege vom Ablesen noch hat. Wenn Gas/Wasser/Heizung abgelesen wird, dann bekommt man ja von der Firma einen Beleg, was abgelesen wurde. Die Zahlen von dort müssten in der Nebenkostenabrechnung wieder auftauchen. Aber da kann dann auch schon ein Fehler bei der Übertragung passiert sein.

Oder man kann die aktuelle Rechnung mit der letzten vergleichen. Dann sieht man auch, welche Positionen sich plötzlich gravierend verändert haben, und hat dafür schon mal einen Anhaltspunkt, wodurch die höhere Nachzahlung entstanden ist.

Wenn etwa plötzlich ein Kind oder der Partner mit eingezogen ist und vieles nach Personenanzahl abgerechnet wird, dann ist es fast egal, wie viel man effektiv verbraucht hat oder ob man da war. Für die ganzen Fixkosten wie Müll, Versicherungen usw., die nicht vom Verbrauch abhängen, zahlt man plötzlich mehr. Dann macht ein Einspruch keinen Sinn, sondern man muss in den sauren Apfel beißen.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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