Einnahmen vom Pfandflaschensammeln beim Jobcenter angeben?
Es gibt derzeit sehr viele Menschen, welche nicht viel Geld haben und deswegen Pfandflaschen sammeln. Das war natürlich auch schon vor der Coronakrise so. Aktuell könnte ich mir vorstellen, dass die Nachfrage in dem Bereich noch größer ist, als zuvor und viel mehr Menschen Pfandgut sammeln. Wenn eine Person am Tag sagen wir mal 3 Euro an Pfandgut sammelt und eintauscht wären das bei 30 Tagen immerhin 90 Euro. Ich nehme 3 Euro mal als Beispiel und Durchschnittseinnahme pro Tag.
Aufs Jahr gerechnet sind das hochgerechnet immerhin 1095 Euro. Ein Langzeitarbeitsloser kann innerhalb von 10 Jahren so an 10950 Euro dazu verdienen. Machen das 10 Langzeitarbeitslose über 10 Jahre dann sind wir schon bei 109500 Euro. Utopisch? Betrachtet man Großstädte und die Armut sowie Perspektivlosigkeit vieler dann ist das denke ich realistisch, vielleicht sogar noch zu tief berechnet.
Müssen solche Einkünfte beim Jobcenter angegeben werden oder kräht da kein Hahn danach? Gibt es eine gesetzliche Regelung, Lücke oder Freigrenze wo ausgesagt wird, wie solche Dinge gehandhabt werden? Immerhin geht es ja um Einnahmen, welche steuerfrei von Sammlern eingenommen werden.
Ich würde das auf jeden Fall ansprechen, wenn man das macht und dann damit auch so viel Geld macht. Angerechnet wird das ja dann auch ab einer gewissen Summe, denke ich mir. Ansprechen würde ich es aber auf jeden Fall, damit man es einfach gesagt hat und dann am Ende nichts zurückzahlen muss. Wie das letztendlich geregelt ist, weiß ich nicht, da ich weder beim Jobcenter war noch Flaschen sammele.
Die Einnahmen vom Sammeln der Pfandflaschen dürfen bei Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden. Zumindest nicht, wenn es im Schnitt nicht mehr als 100 Euro im Monat sind. Das hat das Düsseldorfer Landgericht in einem Urteil so gefällt. Kann man unter dem Aktenzeichen Az.: S 37 AS 3080/19 nachlesen.
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