Einkommenserwartungen bei geringfügiger Beschäftigung haben?

vom 03.05.2015, 21:01 Uhr

Ich bin ja zur Zeit auf Jobsuche und suche eine Tätigkeit, die am besten super mit meinem Studiengang zusammenpasst und wo man eben auch theoretisches Wissen praktisch anwenden kann um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Dabei habe ich auch eine sehr interessante Anzeige entdeckt für die ich mich schon bewerben würde. Jedoch macht mich eine Formulierung in dieser Stellenausschreibung ziemlich stutzig.

So steht an einer Stelle, dass man eine "studienbegleitende und geringfügige Beschäftigung" bietet und einige Absätze weiter unten steht dann, dass der Bewerber bei der Bewerbung bitte seine Einkommenserwartungen mitteilen soll. Ist das nicht irgendwie eine Scherzfrage?

Eine geringfügige Beschäftigung bedeutet für mich automatisch, dass man nicht mehr als 400€ oder maximal 450€ pro Monat verdienen kann. Warum fragt man da noch nach Einkommenserwartungen? Ist das ein Test und wenn der Bewerber etwas mehr haben will ist er automatisch disqualifiziert? Was haltet ihr von solchen Anzeigen? Wie würdet ihr auf so etwas reagieren?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Dies ist die typische Frage danach, wer es billiger macht und für mich wäre eine solche Frage eine Frechheit, die ich mit "ortsüblich" beantworten würde.

Eine geringfügige Beschäftigung bedeutet normalerweise weniger als 15 Wochenstunden und maximal 450 Euro, wobei auch hier Tarifverträge (evtl. 13, Monatsgehalt) und Mindestlohn von 8,50 Euro eingehalten werden müssen.

Bei Studenten gibt es noch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als 20 Stunden in der Woche, wobei meines Wissens nach nur Beiträge in der Rentenversicherung und Steuern anfallen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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