Einkaufswagen rollt auf Austellungsauto - was passiert?

vom 02.03.2015, 23:00 Uhr

Ich habe heute etwas gesehen. Neben uns auf der Rolltreppe sauste auf ein Mal ein Einkaufswagen abwärts. Die Frau hatte anscheinend den Wagen nicht festgehalten und damit gerechnet, dass er eingerastet ist. Am Ende der Rolltreppen, beziehungsweise ein Stückchen weiter standen 3 Autos, die von einem örtlichen Autohändler ausgestellt wurden. Dorthin gehörte auch eine Frau, die sich gerade einen Snack in ihrer Pause holte und den Einkaufswagen somit auch nicht stoppen konnte.

Wir selber konnten ihn nicht mehr greifen, haben es aber aber versucht. Leider war der Abstand zu groß und so sind wir nicht dran gekommen. Es gab also einen großen Knall und das Auto hatte eine ziemliche Delle, da der Einkaufswagen ja auch schön beschleunigt wurde. Nun würde mich mal interessieren, was dann so passiert sein kann. Meint ihr die Frau, die den Einkaufswagen losgelassen hat bekam Ärger?

Sie ist auch sofort hingegangen und die Angestellte rief ihren Chef vom Autohaus an. Trägt so ein Schaden überhaupt eine Versicherung? Wärt ihr einfach weiter gegangen, da die Angestellte nicht sofort sehen konnte wer es war oder würdet ihr euch melden?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Versicherungstechnisch ist die Frage einfach. War die Frau mit dem Einkaufswagen auf dem Weg zu ihrem eigenen Wagen, handelt es sich um einen Teil des Be- und Entladens. Dann ist tatsächlich die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig und leider wird man für den Schaden hochgestuft. Daher ist es bei Remplern mit dem Einkaufswagen immer gut, nicht mit dem Auto da zu sein.

Dann würde die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Da wird man dann auch nicht hochgestuft. Ohne Versicherung muss die Frau für den Schaden aus eigener Tasche aufkommen. Ob ich jemanden ansprechen oder aufhalten würde, kann ich spontan gar nicht sagen. Das kommt ganz auf die Situation an.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es geht hier nicht um einen Parkplatzrempler mit einem Einkaufswagen und einem Auto, sondern einem Ausstellungsauto im Innenbereich eines Einkaufszentrums und einen Einkaufswagen, der eine Rolltreppe herunter gefahren ist und direkt in diesem Ausstellungswagen landete.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ja und? Wenn die Frau mit dem Einkaufswagen auf dem Weg zu ihrem Auto war, dann ist es Schaden für ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob sie ein anderes geparktes Auto, ein Ausstellungsstück, eine Vitrine oder einen Obststand beschädigt, ist dabei unerheblich.

Ansonsten ist die private Haftpflichtversicherung oder eben sie selbst zuständig. Es geht nur darum, ob es Be- und Entladen war oder nicht. Ich kann nichts für das Recht bei Versicherungen. Von der Kasse zum Auto ist eben ein Ladevorgang. Ansonsten ist es keiner, dann war sie noch einkaufen. Aber den Wagen nicht zu halten, ist grob fahrlässig. Also tritt eine Versicherung ein. Ist keine vorhanden, muss die Frau für den Schaden aufkommen.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



@Ramones, so ganz klar ist mir das noch nicht. Du schreibst zwar von einer Rolltreppe, aber niemand geht mit einem Einkaufswagen auf die Rolltreppe, weil das viel zu gefährlich ist. Kann es vielleicht ein Rollband gewesen sein? Diese gibt es sowohl nach oben wie auch nach unten. Dann könnte es ein Schaden sein, der aufgrund einer Nicht-Einrastfunktion des Wagens entstanden ist. Dafür müsste dann der Markt aufkommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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