Einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht unterschreiben?

vom 17.08.2017, 07:07 Uhr

Eine Freundin von mir möchte demnächst umziehen und hat eine sehr schöne Wohnung gefunden mit super Lage. Was sie jedoch abschreckt ist eine bestimmte Klausel im Mietvertrag, wonach sie innerhalb der ersten vier Jahre nach dem Einzug auf eine Kündigung verzichtet. Diese Praxis soll in ihrer Stadt absolut üblich und verbreitet sein, was ich jedoch seltsam finde. Ich selbst habe über 3 Jahre in derselben Stadt gelebt vor Jahren und mir ist derartiges nie aufgefallen. Aber gut, Zeiten ändern sich offensichtlich.

Würdet ihr einen Mietvertrag unterschreiben, der einen Kündigungsverzicht von vier Jahren beinhaltet? Ist so ein Klausel überhaupt rechtens? Ist in eurer Region eine derartige Klausel ebenfalls Standard oder ist das eher ungewöhnlich?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Dies ist durchaus legal und auch rechtens. Das ist meist für den Mieter eher nachteilig als für den Vermieter, der sich dann 4 Jahre lang nicht darum kümmern muss, neue Mieter zu finden. In vielen Häusern gehen die Mieter ein und aus und das ist auch für den Vermieter mit Arbeit verbunden. Hier habe ich eine Seite gefunden, die das auch genau erklärt und auch zeigt, dass es legal ist.

Ich würde so einen Vertrag nicht unterzeichnen. Man weiß nie, was noch kommt und ob ich die Wohnung halten möchte und kann. Ich würde da keine 4 Jahre im voraus planen wollen. Auch wenn ich mir jetzt nicht vorstellen kann hier wieder auszuziehen, kann immer was passieren, wo man sagt, dass man umziehen muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nach kurzer Recherche ist mir auch klar geworden was das ist und dass es durchaus legal und rechtens ist so etwas zu fordern. Es dient meiner Meinung nach in erster Linie der Sicherheit des Vermieters. Aber auch der Mieter ist sicher.

Man liest da schon raus, dass ich so etwas vorher nicht kannte. Jetzt habe ich in einer Großstadt gewohnt während meines Studiums und auch in einer Kleinstadt, bevor wir selber auf dem Dorf gebaut haben. Weder bei der Großstadt, noch der Kleinstadt ist es mir vom Vermieter her untergekommen, dass wir einen Kündigungsverzicht unterschreiben mussten. Ich war auch aus beiden Wohnungen nach ca. drei Jahren ausgezogen. Der Kündigungsverzicht kann bis zu vier Jahre andauern.

Man muss sich eben vorher überlegen, was man denn will, wenn man in eine solche Wohnung zieht. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man sich vier Jahre an die Wohnung bindet und dass man dann nicht einfach umziehen kann, es sei denn man hat genug Geld, um zwei Mieten zu zahlen. Eine bekannte ist zum Beispiel bereits nach einem halben Jahr aus ihrer WG-Wohnung ausgezogen, weil die Mitbewohnerinnen nicht die saubersten Zeitgenossen waren.

Ich hätte mit meiner damaligen Freundin auch keinen Mietvertrag für vier Jahre unterzeichnet. Wir wussten auch noch nicht wie gut das Zusammenleben denn klappt und da wollten wir uns dann auch alle Optionen offen halten. Das wäre vielleicht etwas anderes gewesen, wenn wir schon früher länger zusammen gelebt hätten, aber das haben wir nicht. Und bei einem Studium, das eigentlich in der Regel nach drei Jahren abgeschlossen ist, würde ich das auch nicht in Betracht ziehen.

Seriös und Rechtens ist es, ob die Begründung, dass das heutzutage Gang und Gäbe sei seriös ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Frage ist nur, ob man das auf die Goldwaage legen möchte. Solange man weiß was man will und entsprechend planen kann, dann sehe ich kein Problem darin. Leider kann man nicht immer alles beeinflussen. Ich denke da zum Beispiel an ein abruptes Ende einer Beziehung, wenn man zusammen wohnt, oder einen plötzlichen Jobwechsel oder eine Versetzung. Ich glaube auch nicht, dass das unter besondere Umstände zählen könnte, sodass man dann vielleicht doch aus dem Mietvertrag kommt.

» Antalis » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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