Eine Wohnungskündigung widerrufen möglich und effektiv?

vom 06.03.2017, 05:58 Uhr

Ich habe gestern eine Diskussion bei Facebook mitbekommen. Es ging um eine sehr junge alleinerziehende Mutter, die noch in der Ausbildung steckte und die das Leben mit ihrem Mitbewohner als Zumutung empfunden hatte. Sie hatte daher eine neue Wohnung gesucht und auch eine mündliche Zusage Anfang März erhalten. Daraufhin hatte sie dann ihre aktuelle Wohnung gekündigt, wobei dann aber einen Tag später die mündliche Zusage des neuen Vermieters zurückgezogen worden ist und die Wohnung sollte dann anderweitig vergeben werden.

Jetzt war die junge Mutter natürlich total verzweifelt und suchte Hilfe und Rat. Jemand riet ihr dann einfach dazu, noch einmal mit dem aktuellen Vermieter zu sprechen und die Kündigung einfach zu widerrufen. Das wäre problemlos möglich und dann würde sie nicht Gefahr laufen, auf der Straße zu landen, da Wohnraum hier wirklich arg teuer und knapp ist. Ich weiß allerdings nicht, ob das so leicht wäre, selbst ausprobiert habe ich das noch nicht. Wie seht ihr das? Ist es wirklich effektiv und sinnvoll, die Wohnungskündigung zu widerrufen oder würde das gar nichts briingen? Hättet ihr in der Situation ähnlich gehandelt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ob das zum Erfolg führt, das muss die junge Mutter natürlich nun ausprobieren. Wenn der aktuelle Vermieter die Wohnung schon wieder angeboten hat, dann muss es nicht sein, dass er es akzeptiert, dass sie die Kündigung widerruft. Wenn sie weiterhin in der Wohnung bleibt, dann ist es ja klar, dass sie weiterhin nach etwas neuem sucht, wenn sie mit dem Mitbewohner nicht zurecht kommt.

Sicher kann es sein, dass der Vermieter es akzeptiert, wenn sie die Kündigung widerruft, zumal, wenn man ihre Situation bedenkt und ihre Verzweiflung. Aber ich muss ehrlich sagen, dass ich es auch verstehen kann, wenn der Vermieter es nicht macht, weil er schon einen Nachmieter gefunden hat, weil vielleicht der Mitbewohner der jungen Mutter jemanden kennt. So etwas ist ja möglich und darum würde ich nicht davon ausgehen, dass es immer problemlos möglich ist, in einem solchen Fall die Kündigung zu widerrufen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Es ist halt dumm sich auf eine mündliche Zusage zu verlassen und dann schon seine Kündigung schriftlich an den Vermieter zu geben. Es kann dann immer noch so kommen wie es hier passiert ist und dann steht sie da und muss zusehen wo sie bleibt.

So einfach ist es nicht machbar, dass man eine Kündigung Widerruft. Denn man hat mit der Unterschrift auf der Kündigung seinen Willen bekundet und wenn man nicht in der Lage war weil man besoffen war oder unter Medikamenten stand, dann ist diese erst einmal Wirksam. Man kann versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und sie auf diese Weise rückgängig zu machen, aber vielleicht hat der auch kein Interesse mehr an der Ex Mieterin und wird sich nicht darauf einlassen.

Ich bin Vermieter und habe das auch schon erlebt wie es jemand versuchen wollte 2 Tage bevor er aus der Wohnung gemusst hätte wegen dem Ende des Mietvertrages. Mir als Vermieter ging das gewaltig auf den Keks, erst kündigen wollen und nicht schnell genug weg können, sich noch beschweren warum man 3 Monate Kündigungsfrist hat, dann wollte die Freundin ihn nicht mehr haben und er brauchte eine Wohnung und meinte er kann einfach in seiner bleiben. In der Zeit habe ich mich bereits um einen Nachmieter gekümmert, der Mietvertrag war unter Dach und Fach und entsprechend habe ich auf den Auszug auch bestanden und dem nicht zugestimmt mit seinem Widerruf und der junge Mann musste ausziehen.

Natürlich hätte er es mir auch schwer machen können und die Wohnung weiter besetzen und einfach nicht räumen. Denn nur weil der Mietvertrag beendet worden ist, muss man noch lange nicht gehen. Dann müsste der Vermieter eine Räumungsklage erwirken und bis diese durch ist, dann sind ebenfalls nochmals 1-2 Jahre weiter ins Land gegangen. Als Mieter muss man sich nur darauf einstellen, dass man die Kosten dafür auferlegt bekommt zu den Mietkosten und den Schadenskosten die entstehen z.B. weil ein anderer Vertrag damit geplatzt ist. Aber es gibt Mittel und Wege wie man das auf der Straße sitzen auch in dieser Situation verhindern kann.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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