Eine Mietwohnung kurzfristig an Urlauber vermieten möglich?

vom 07.12.2014, 13:45 Uhr

Sagen wir mal ihr habt eine Wohnung gemietet, wisst aber das ihr beispielsweise 2 Wochen im Jahr oder auch mal einen Monat lang nicht da sein werdet und so wollt ihr die Wohnung für Urlauber zur Verfügung stellen. Nun ist die Frage, ob dies bei einem einfachen Mietvertrag einfach so geht, ob es erlaubt ist und was da zu beachten ist bei einer Mietwohnung. Habt ihr da eigene Erfahrungen mit und was würdet ihr machen?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Möglich ist das, aber wenn man den Medien glauben darf, ist das gar nicht so risikolos. Macht man einen Untermietvertrag, kann es sogar sein, dass man diese Mieter nie wieder los wird. Der Vermieter muss auf jeden Fall gefragt werden. Aber auch wenn er einen Untermietvertrag macht, kann es sein, dass die Leute sich festzecken. Sie haben zwar nur einen befristeten Vertrag, aber wenn sie bleiben, muss man sie rausklagen und das kann Monate dauern. Selber muss man dann sehen wo man bleibt.

Auch wäre mir das Risiko zu groß, dass meine Sachen durchstöbert werden oder Elektrogeräte verkauft werden. Alles kann man für ein paar Tage ja nicht wegschließen und weg bringen. Wenn ich Vermieter wäre würde ich nicht einverstanden sein und als Mieter würde ich das Risiko zu hoch finden für die paar Kröten, die man da bekommen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ohne irgendetwas geht es nicht. Und zwar muss man definitiv den Vermieter um Erlaubnis bitten und sollte sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen. Die Wohnung einfach weiter zu vermieten ohne es den Vermieter zu sagen ist Grund für eine fristlose Kündigung.

Ich denke für 2 Wochen oder einen Monat lohnt sich es meisten eher nicht. Wenn ich weiß ich bin 6 Monate weg würde ich es vielleicht machen aber nur für einen Urlaub würde ich es nicht tun. Mir wäre es zu gefährlich, denn selbst wenn der Vermieter zustimmt geht man einige Risiken ein. Zum einen Kann es einem passieren, dass die Personen nicht einfach wieder ausziehen, obwohl sie nur einen befristeten Mietvertrag haben. Ist wahrscheinlich eher unwahrscheinlich bei so einer kurzen Zeit aber sollte es doch eintreten ist es sehr ärgerlich.

Auch haftet man für alle Schäden dem Vermieter gegenüber. man kann natürlich eine Kaution verlangen, aber dem Vermieter gegenüber muss man selber zahlen und dies dann wieder vom Mieter zurückholen, falls es die Kautionskosten übersteigt. Mir wäre das Risiko einfach zu groß am Schluss für vielleicht eine Monatsmiete auf deutlich höheren Kosten sitzen zu bleiben.

Dann lohnt es sich für so kurze Zeit natürlich nicht die ganze Wohnung auszuräumen, allerdings möchte ich auch nicht, dass jemand in meinen Sachen rumwühlen kann. Vergessen wird oft diese Mieteinnahmen bei der Steuererklärung anzugeben, wodurch viele Leute die so etwas tun auch noch zum Steuerhinterzieher werden.

Ich persönlich finde einfach, die Risiken überwiegen den Nutzen, daher würde es für mich für bis zu einem Monat nicht in Frage kommen. Bei längerer Zeit würde ich es mir allerdings doch überlegen, da mit jedem Monat wo man sich die Miete spart und vielleicht sogar etwas dazu verdient der Nutzen steigt. So das irgendwann der Nutzen überwiegt.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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