Eine bestimmte Anzahl an Samstagen frei haben?
Da wir in der Arbeit 6 Tage die Woche geöffnet haben und dann nur selten, eigentlich nie, einen Ausgleichstag unter der Woche frei bekommen, würde mich einmal interessieren, ob es eine Regelung gibt, die besagt ob man eine bestimmte Anzahl an Samstagen pro Jahr frei haben muss / sollte. Ich glaube mich zu erinnern, dass es hier etwas für die Sonntage gibt, bei Samstagen bin ich mir allerdings nicht sicher.
Die Verträge sind zwar teilweise so geregelt, dass sie auf eine 6-Tage-Woche geschrieben sind, andere wiederum auf eine 5-Tage-Woche, allerdings ist es eben auch nicht unbedingt gesundheitsfördernd wenn man nur die Sonntage frei hat?
Samstag ist ein ganz normaler Werktag, daher ist eine Woche mit sechs Arbeitstagen durchaus in Ordnung. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz richtet sich nach dieser Norm. Jedem Arbeitnehmer stehen 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu.
Damit kommt man auf vier Wochen Urlaub. Die heute in vielen Bereichen übliche Woche mit fünf Arbeitstagen ist eine tarifvertragliche Regelung. Da dieses Vorgehen heute so weit verbreitet ist, werden auch viele Arbeitsverträge, für die kein Tarifvertrag gilt, so geschlossen. Aber ein freier Samstag ist eben keinesfalls normal.
Das hat dann übrigens auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch sinkt bei einer fünftägigen Arbeitswoche auf 20 Tage. Damit stehen auch diesen Arbeitnehmern dann vier Wochen Urlaub zu. Alles, was darüber hinaus geht, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder eine Regelung über einen Tarifvertrag.
Das entspricht auch den Vorgaben im Arbeitszeitgesetz. Für alle Arbeitnehmer, für die keine Ausnahme gilt (Minderjährige, Chefärzte, etc.) darf die Arbeitszeit täglich acht Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Monaten im Schnitt achtundvierzig Stunden nicht überschreiten. Also sind acht Stunden an sechs Tagen pro Woche in Ordnung. Überstunden dürfen dann nicht Regel sein und müssen mit Freizeit abgegolten werden.
In den typischen Verträgen mit fünf Arbeitstagen sind sozusagen jede Woche acht Stunden Luft für Überstunden. Daher kennen die meisten wohl eher die Variante, dass die Überstunden bezahlt werden. Das ist wegen der insgesamt kürzeren vertraglichen Arbeitszeit auch möglich.
Anders sieht die Regelung für den Sonntag aus. Dort hat ein Arbeitnehmer erst einmal frei. Nur wenn für einen Betrieb Ausnahmen gelten, dürfen Mitarbeiter auch Sonntags arbeiten. Wobei diese Ausnahmen in vielen Bereichen heute die Regel sind. Für die Arbeit am Sonntag muss ein Freizeitausgleich gewährt werden.
Aber auch Mitarbeiter, die nur eine Woche mit fünf Arbeitstagen haben, haben nicht das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage. Es kann beispielsweise der Dienstag als Ersatz für den Sonntag frei sein und der Samstag regulär frei. Oder der Arbeitnehmer bekommt einen freien Sonntag, einen freien Donnerstag und muss am Samstag ran. Generell frei sein müssen nur 15 Sonntage im Jahr. Die freien Ersatztage dürfen um bis zu 8 Wochen geschoben werden.
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