Einbruch - Versicherung zahlt nur nach Einstellungsbescheid
Bei Familie A wurde ins Haus eingebrochen und einiges gestohlen. Allerdings zahlt die Versicherung erst, wenn ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft vorliegt. Denn sie argumentiert, dass, wenn der Täter gefasst wird, die Gegenstände ja gefunden werden könnten oder der Täter die gestohlenen Dinge und beschädigten Dinge zahlen muss.
Nun ist der Einbruch schon 3 Monate her und die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch, weil es wohl auch eine Reihe Einbrüche gab. Ist es denn richtig, dass eine Versicherung erst zahlt, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt? Wie kommt Familie A an das Geld der gestohlenen Gegenstände. Denn irgendwie brauchen sie ja auch einige Sachen aus dem Diebesgut.
Die Versicherung muss schon früher zahlen, denn bei sogenannten Serieneinbrüchen können die Ermittlung auch locker ein Jahr andauern. Dann schließt erst auch die Staatsanwaltschaft die Akten. In den meisten Fällen haben die Täter von den gestohlenen Sachen auch nichts mehr. Selbst Geld ist dann auch nicht mehr vorhanden.
Man will natürlich als Versicherung den entstandenen Schaden gering halten und das ist auch ihr gutes Recht. Allerdings muss dabei das Zeitfenster noch im Rahmen der Machbarkeit sein. Man sollte noch einmal mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Wenn es nicht fruchtet kann hier nur juristischer Rat helfen.
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