Eigene Wohnung an Urlauber vermieten - Steuern und Finanzen

vom 07.12.2014, 13:03 Uhr

Ich habe mal wieder eine Reise über 9flats.com gebucht. Dort werden private Wohnungen oder auch nur Zimmer angeboten. Man bezahlt dafür natürlich etwas und bekommt dann eine normale Wohnung. Nun frage ich mich, weil da kann sich ja eigentlich jeder anmelden, wie das mit dem Geld aussieht.

Muss man dann in seiner Steuererklärung einfach Mieteinnahmen eingeben oder muss man sich selbstständig machen? Wie läuft das dann genau ab? Muss man erst ab einer gewissen Summe die man eingenommen hat etwas angeben oder gleich am Anfang? Was ist zu beachten?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Richtig abklären kann dies nur ein Steuerberater oder das Gewerbeamt der Stadt. Meiner Ansicht nach sind es umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und ein Gewerbeschein sollte dafür nicht notwendig sein, aber ich kenne nicht die Bestimmungen dafür.

Über die Zwangsmitgliedschaft zu einer Berufsgenossenschaft oder Kammer wie der IHK kann ich auch nichts sagen. Beide sind allerdings für eine sonstige unternehmerische Tätigkeit ebenso Voraussetzung wie ein Gewerbeschein. Welche Versicherungen sinnvoll oder notwendig sind, vermag ich auch nicht zu sagen.

Bei der Umsatzsteuer können Kleinunternehmer mit weniger als 17.500 Euro sich davon befreien lassen. Ansonsten müssen Neuunternehmer die ersten beiden Jahre monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was sehr umständlich ist. Für kurzfristige Vermietungen gibt es übrigens keine Option, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 07.12.2014, 13:53, insgesamt 3-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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