Eigene Medikamente anderer Person anbieten?

vom 12.07.2017, 19:58 Uhr

Ich hatte mal die Situation, dass mir eine Freundin ein Beruhigungsmittel angeboten hatte. Ich stand vor einer wichtigen Prüfung und habe schon immer unter Prüfungsangst gelitten. Zuerst wollte ich das Angebot annehmen, dann habe ich aber mitbekommen, dass dieses Beruhigungsmittel meiner Freundin vom Arzt verschrieben wurde und nicht etwa frei in der Apotheke zu kaufen war. Ich habe es dann daher ausgeschlagen und nicht genommen.

Immerhin kann es ja auch sein, dass solch ein Medikament Nebenwirkungen haben kann, gerade auch wenn man bereits andere Medikamente einnimmt. Normal weiß ein Arzt ja, was sein Patient an Erkrankungen hat und welche Medikamente er nimmt und kann darauf abstimmen was er verschreibt.

Würdet ihr einer anderen Person Medikamente von euch anbieten, die ihr verschrieben bekommen habt? Oder würdet ihr solch ein Angebot von jemanden annehmen? Ist das nicht unter Umständen sogar gefährlich? Kann man sich da nicht auch irgendwie strafbar machen? Habt ihr schon Erfahrungen mit so etwas?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Du scheinst zu denken, dass nur verschreibungspflichtige Medikamente Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen haben können. In der Realität trifft das aber auf alle Medikamente zu. Selbst bei Placebos, besser bekannt als homöopathische Mittel, kann man theoretisch auf Inhaltsstoffe reagieren, auch wenn in den Mitteln kein Wirkstoff enthalten ist.

Paracetamol ist eines der wenigen Schmerzmittel, bei dem ich überhaupt keine Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten habe. Die kleine Packung bekommt man rezeptfrei, aber ich wurde bisher bei jedem Kauf auf die Nebenwirkungen und die maximal erlaubte Dosierung hingewiesen. Das Zeug ist nicht unproblematisch und es hat einen guten Grund, dass man das nicht in größeren Packungen frei kaufen kann.

Wie du auf die Idee kommst, dass es strafbar sein könnte, wenn ich zum Beispiel meinem Partner einen Klecks von meiner Kortisoncreme auf seinen Stich schmiere verstehe ich nicht wirklich. Vom Weiterverkauf würde ich allerdings abraten, vor allem wenn du für die Medikamente ein gelbes Rezept brauchst. :lol:

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich bin bei Medikamenten generell vorsichtig, denn ich kenne mich mit den Nebenwirkungen und Interaktionen der geläufigen Substanzklassen recht gut aus und weiß, dass es gute Gründe gibt, sich an die vorgegebenen Dosierungen und Einnahmeschemata zu halten und nicht einfach alle möglichen Präparate lustig miteinander zu mischen. Daher nehme ich regelhaft auch nur meine ärztlich verordnete Dauermedikation ein und beschränke Bedarfsmedikamente wie Schmerzmittel, Antiemetika und so weiter auf wirkliche Notfälle, in denen es ohne gar nicht geht - und das kommt sehr selten vor, da ich bei sowas recht abgehärtet bin.

Einer anderen Person würde ich definitiv niemals einfach so verschreibungspflichtige Medikamente von mir anbieten, ohne zu wissen, welche Arzneimittel er oder sie sonst nimmt, welche Allergien und Unverträglichkeiten vielleicht vorliegen und was noch für Einflussfaktoren bestehen könnten. Ebenso würde ich auch nichts einnehmen, was ich von jemand anderem erhalte. Ausnahmen würde ich lediglich mal bei einer 200er-Ibuprofen oder ähnlichem machen, was man sich frei in der Apotheke holen kann und was so geläufig und niedrig dosiert ist, dass die Wahrscheinlichkeit für Wechselwirkungen einfach extrem gering ist. Aber auch dann würde ich erst einmal so gut wie möglich durch Rückfragen absichern, dass der Medikamentenverleih unbedenklich ist.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8472 » Talkpoints: 838,29 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Verschreibungspflichtige Medikamente darf man nicht ohne weiteres weiter geben wie man lustig ist, damit macht man sich auch Strafbar auch wenn es sich nicht um BTM Sachen handelt. Denn diese wurde personenbezogen ausgestellt und auch nur für diese Person heraus gegeben, gibt diese die Medikamente weiter, dann hat sie damit auch direkt eine Straftat begangen mit Medikamentenhandel und das wird geahndet als wenn man Betäubungsmittel weitergeben würde. Auch der Arzt hängt dann ggf. noch mit drinnen, da er das ganze ausgestellt und Verschrieben hat.

Es geht hier nicht nur um Unverträglichkeiten, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die angeprangert werden, sondern auch einfach, dass es nicht geeignet sein kann aufgrund Geschlecht, Statur und solchen Geschichten. Von daher sollte man davon komplett die Finger lassen etwas weiter zugeben was aus diesem Bereich ist und verschrieben worden ist.

Selbst bei einem frei Verkäuflichen Medikament kann dir das mit Wechselwirkungen und Co immer passieren, von daher sollte man auch dort vorsichtig sein und nicht jedem alles in die Hand drücken auch wenn man es nur gut damit meint. Von daher unterlasse ich das ebenfalls und gebe auch davon nichts weiter aus meinem eigenen Bestand.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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