Durch Bekanntgabe der Schwangerschaft Probezeit beendet?
Frau Zwanger hat am 1. Februar bei ihrer neuen Arbeitsstelle angefangen. Heute hat sie erfahren, dass sie in der 4. Woche, also noch ganz am Anfang, schwanger ist. Eigentlich hat sie eine Probezeit von 6 Monaten und traut sich nun dem Chef nicht zu sagen, dass sie schwanger ist, weil sie Angst vor der Kündigung hat.
Ihr wurde nun von einigen Seiten gesagt, dass sie keine Angst haben muss und dass sie auch in der Probezeit nicht gekündigt werden kann und die Probezeit dann beendet wäre. Aber das kann Frau Zwanger sich nicht vorstellen. Sie arbeitet doch nicht mal eine Woche in der Firma. Die Schwangerschaft war übrigens ungewollt und sie wusste es am 1. Februar und auch bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht, falls das wichtig ist. Sie hat es heute erst erfahren und weiß zur Zeit selbst nicht, wie sie damit umgehen soll.
Wie würdet ihr euch verhalten? Was sollte Frau Zwanger machen? Wäre die Probezeit wirklich beendet, wenn sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt gibt?
Was ich weiß, hat die Damen keinen Kündigungsschutz in der Probezeit. Sie ist nicht verpflichtet in der Probezeit dem Chef von der Schwangerschaft zu erzählen, jedoch wird sich diese nicht ewig verstecken lassen. Irgendwann ist der Bauch dann schon so groß, dass man von weitem erkennt, dass die Dame schwanger ist und nicht bloß mal etwas um die Mitte rum zugenommen hat.
Sie könnte theoretisch gekündigt werden, könnte dann jedoch beim Arbeitsgericht wegen Diskriminierung den Chef verklagen. Falls sie gewinnen sollte, dann darf sie die ursprünglich vereinbarte Zeit im Betrieb bleiben. Die Frage ist nur, falls wirklich dieser Fall eintritt, möchte ich dann wirklich in einem Betrieb arbeiten, gegen den ich schon vor Gericht gestanden bin.
Das alles sind nur unnötiger Stress und viel zu viele Sorgen die die Dame und somit auch das Baby belasten können. Die Dame befindet sich wirklich in einer blöden Situation. Vielleicht kann sie sich mal bei einer Beratungsstelle betreffend anderer Möglichkeiten die sie hat erkundigen und dann erst dem Chef über die Schwangerschaft informieren.
@Birdy93, ich habe jetzt mal recherchiert, weil ich Frau Zwanger helfen möchte und ich bin mir nicht sicher, ob es vielleicht bei euch in Österreich so ist. So viel wie ich hier über das DEUTSCHE Recht und wir sind nun mal ein deutsches Forum, gelesen habe, ist es so, dass sich die Probezeit wirklich ab Bekanntgabe der Schwangerschaft verkürzt. Allerdings konnte ich noch nicht heraus finden, ob es auch so früh nach Antritt der neuen Arbeitsstelle so ist. Hier in Deutschland hat man in der Schwangerschaft auf jeden Fall ein Kündigungsschutz. Nur bei Zeitverträgen läuft ein Vertrag auch in der Schwangerschaft aus.
Die Schwangere ist in Deutschland scheinbar sofort vor der Kündigung geschützt, so habe ich das zumindest gelesen. Wobei dann der Arbeitgeber informiert sein muss, wenn die Schwangere davon erfährt. So würde ich einfach umgehend zum Chef gehen, die Wahrheit sagen und gut ist. Leider ist es ja oft so, dass Frühschwangerschaften nicht immer gut ausgehen, dennoch sollte man ihn informieren. Ich denke, dass man hier einfach mit offenen Karten spielen muss, da es ja auch sein kann, dass man wegen Beschwerden in der Schwangerschaft mal ausfällt.
Ramones hat geschrieben:Wobei dann der Arbeitgeber informiert sein muss, wenn die Schwangere davon erfährt.
Warum sollte das so sein? Zwar kann der Arbeitgeber keine eventuell nötigen Schutzvorschriften einhalten, wenn er nichts von der Schwangerschaft weiß. Trotzdem ist es allein Sache der werdenden Mutter, wann sie etwas sagt. Außerdem ist die Probezeit nicht beendet, das Mutterschutzgesetz steht einfach über den Regelungen im Vertrag und im Kündigungsschutzgesetz. Auch in der Probezeit hat die Schwangere nach der Kündigung noch zwei Wochen Zeit, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, dann muss er sie weiter beschäftigen.
Das ist auch gut so. Denn es kann strategisch sinnvoll sein, erst die zwölf Wochen abzuwarten. Geht das Kind ab, könnte der Chef sonst kündigen, weil er eine erneute Schwangerschaft erwartet. Das gilt auch bei befristeten Verträgen, die auslaufen. Nichts zu sagen, zahlt sich da aus.
Diamante, und wenn die Frau bei Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft gewusst hätte und schon weiter gewesen wäre, der Kündigungsschutz steht. Der Arbeitgeber darf nicht fragen und wenn man noch nichts sieht, dann ist das sein Risiko und nicht das der Schwangeren.
Um hier mal wirklich Klarheit reinzubringen. Fakt ist, in der Probezeit kann generell mit einer verkürzten Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
So und der Sonderfall ist dann eine Schwangerschaft. Hier gilt, niemand ist verpflichtet eine Schwangerschaft unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, jeder hat da die Wahl, wann er das verkünden möchte. Sobald man selber von der Schwangerschaft weiß, kann man sich überlegen, wann man es dem Arbeitgeber mitteilen möchte. Denn ab der eigenen Kenntnis der Schwangerschaft greift der Kündigungschutz, egal ob Probezeit oder nicht und egal ob man es dem Arbeitgeber mitgeteilt hat oder nicht.
Wenn dann eine Kündigung ausgesprochen wird, dann hat man maximal zwei Wochen Zeit die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies sollte dann aber so früh wie möglich erfolgen und dann auch nicht nur mündlich, sondern mit einem Nachweis, z.B. Kopie vom Mutterpass oder einer Bescheinigung vom Arzt, die dann auch klar belegt, das man zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Das ist wichtig, denn die Schwangerschaft muss über Unterlagen belegbar sein, das diese bei Aussprache der Kündigung schon bestanden hat, dann genießt man auch Kündigungsschutz ohne das man es umgehend dem Arbeitgeber mitgeteilt hat.
Niemand sollte zu früh von einer Schwangerschaft erzählen, schon gar nicht in der Probezeit, denn wenn dann doch etwas schief geht, gerade im ganz frühen Stadium einer Schwangerschaft gräbt sich damit schneller sein eigenes Grab als einem lieb ist. Sollte die Schwangerschaft nämlich nicht bestehen bleiben, dann hat man dem Chef unter Umständen einen sehr guten Grund geliefert und in der Probezeit kann er dann immer noch ganz schnell und unkompliziert kündigen und somit vermeiden, das die betreffende Mitarbeiter in wenigen Wochen erneut schwanger ist und auf seiner Gehaltsabrechnung stehen bleibt.
Deshalb sollte man bei einer Schwangerschaft, egal ob in der Probezeit oder nicht, sehr gut überlegen, wann man es bekannt gibt. Ausnahmen sind hier eigentlich nur die Berufe wo es ein sofortiges Beschäftigungsverbot gibt oder wenn gesundheitliche Probleme ein Beschäftigungsverbot notwendig machen.
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