Dürfen religiöse Symbole am Arbeitsplatz verboten werden?
Herr Busse fährt seit vielen Jahren Bus im öffentlichen Nahverkehr. Es ist eine Privatfirma, bei der er angestellt ist. Diese Privatfirma hat einen neuen Chef bekommen und der ist Moslem. Herr Busse hat nun eine Abmahnung bekommen, weil er ein religiöses Symbol, ein kleines Kreuz an einer Kette um den Hals trägt. Er soll dies entfernen, weil sich Fahrgäste dadurch gestört fühlen könnten. Die Kette ist so lang, dass er sie meist unter dem Hemd auf der Haut trägt und so kurz, dass sie nicht stört.
Eine andere Mitarbeiterin, eine langjährige Kollegin, hat auch eine Abmahnung bekommen, weil sie ein Kreuztattoo auf dem Unterarm hat. Gestört hat es noch niemanden und sie hat das Tattoo schon bei der Einstellung vor 10 Jahren gehabt.
Müssen diese beiden Mitarbeiter sich an dieses Verbot halten? Was können sie machen, dass die Abmahnung aus den Akten verschwindet? Schmuck und Tattoos werden im Übrigen nicht beanstandet. Es gibt einige Mitarbeiter, die mit Ketten und Schmuck behangen sind und auch einige, die sehr viele Tattoos haben. Ist das von dem neuen Chef überhaupt erlaubt, das zu verbieten?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich rechtens ist. An der Stelle der beiden würde ich einen Anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen. Gerade bei einem Tattoo kann sie ja auch recht wenig machen und immer überschminken ist auch nicht immer möglich. Ein Anwalt ist hier sicherlich der richtige Ansprechpartner, auch wegen der bestehenden Abmahnungen, damit man diese vielleicht doch wieder wegbekommt.
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass das rechtens ist. Denn die Kette stört ja nicht, wenn sie sich unter dem Hemd befindet und man sie auch ansonsten nicht sieht. Dass man keinen Schmuck erlaubt bei Mitarbeitern aus der Pflege finde ich aus hygienischen und aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar. Aber beim Bus fahren geht es ja nicht um Hygiene oder irgendwelche Sicherheit. Es geht nur um das subjektive Belästigungsempfinden. Für mich sieht es eher danach aus, als würde der neue Chef sich an der Kette stören und kann mir nicht vorstellen, dass sich die Fahrgäste darüber aufgeregt haben, wenn die Kette doch kaum sichtbar ist beim Fahren.
Was das Tattoo angeht finde ich das auch wenig nachvollziehbar. Wenn es so störend ist, kann man das Tattoo vielleicht abschminken, aber ich finde eine Abmahnung deswegen total übertrieben und ich würde mich da anwaltlich beraten lassen, um auf Nummer sicher zu gehen. Stellt sich aber auch die Frage, ob man in diesem Unternehmen noch weiterhin arbeiten möchte, wenn das Betriebsklima durch den neuen Chef vermutlich so dermaßen kippt.
Ich bin mir nicht sicher, ob er das darf. Vom ersten Gedankengang würde ich sagen, dass er es nicht darf. Er greift damit meiner Meinung nach total in die Persönlichkeitsrechte derjenigen ein und das geht nicht. Gleichwohl muss man jetzt vielleicht den Vertrag kennen, eine Kleiderordnung oder ähnliches, wo möglicherweise eine Passage dazu erst einmal was sagt. Ob diese dann wiederum rechtens ist, kann man ja per Klageweg dann herausfinden.
Ich finde religiöse Symbole nicht verwerflich. Wenn jemand ein Kreuz trägt als Busfahrer gibt es niemanden das Recht, sich dann da gegen zu echauffieren, nur weil man an Allah glaubt oder sonst was. Umgekehrt darf ich mich aber dann auch nicht beschweren, wenn der muslimische Busfahrer irgendetwas hat, was seiner Religion entspricht. Das ist für mich Okay, wenn die gegenseitige Toleranz auch von Seiten der Fahrgäste gewahrt wird.
Wenn es nachweislich immer wieder zu Problemen führt, sollte man sich selbst hinterfragen, ob man den Theater mit Fahrgästen jeglicher Couleur wünscht. Ich jedenfalls nicht und man könnte dem Theater dann natürlich entsprechend durch das Ablegen oder unterm Pulli verstecken aus dem Weg gehen.
Ich habe da aber noch nie derartige Probleme jetzt in meinem Umfeld auf den Beruf gehört. Ich höre mich aber mal um und gebe dann gerne noch etwas preis, wenn es da Situationen gab, wo sowas vorkam. Ich glaube aber weiterhin, dass es nicht rechtlich in Ordnung ist, das zu verbieten.
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