Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung verreisen?
Arbeitnehmer können immer wieder mal krank werden, doch nicht jede Krankheit ist lebensbedrohlich oder so schlimm, dass man sich nun für eine gewisse Zeit zu Hause einschließen muss. Doch wie sieht das im Alltag aus, dürfen Arbeitnehmer, welche eigentlich krankgeschrieben sind, beispielsweise wegen eines Beinbruches verreisen, sofern es keine Reiseverbote seitens der Bundesregierung gibt? Oder kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn es rauskommt, dass er trotz Krankschreibung verreist war?
Ein Arbeitnehmer darf alles tun, was die Heilung seiner Krankheit nicht verhindert oder hinauszögert. Dazu gehört natürlich auch das Verreisen. Manchmal begünstigt ein Ortswechsel ja sogar auch die Genesung, wie etwa ein Aufenthalt an der Nordsee bei bestimmtem Atemwegserkrankungen.
Ich denke, dass "Reisen" im Sinne von Kuren oder ähnlichen medizinisch nachvollziehbaren Maßnahmen schon in Ordnung gehen würde, wenn die Zusammenhänge offensichtlich sind. Und manchmal bleibt dir auch nichts anderes übrig, als dich in den Flieger zu setzen, wenn die Schwiegermutter im Sterben liegt oder was weiß ich Aber im konkreten Einzelfall wäre ich trotzdem sehr vorsichtig mit Reisen während der Krankschreibung und würde genau recherchieren, wie die konkrete Rechtslage ist. Schließlich hänge ich an meinem Job und würde ihn nicht aufs Spiel setzen wollen, weil ich mit Bandscheibenvorfall nach Mallorca fliege oder was auch immer.
Ich meine, der Fall ist ja nicht immer klar. Wenn ich als Schreinerin mit gebrochenem Handgelenk ins Kino gehe, wird das meine Genesung nicht beeinflussen. Aber viele Krankheiten erfordern ja "Schonung" oder gar "Bettruhe" um die Genesung zu optimieren, und ich kann mir vorstellen, dass etlichen Arbeitgebern die Augenbrauen sehr weit nach oben schnellen würden, wenn ich versuche glaubhaft zu machen, dass eine mehrstündige Zugfahrt mit Gepäck und Umsteigen genauso "schonend" ist wie daheim auf dem Sofa zu husten.
Oder wenn ich nur kurze Zeit sitzen soll oder zu angematscht bin, um mich länger zu konzentrieren, aber problemlos mit dem Auto quer durch die Republik navigieren kann. Da würde ich schon sorgfältig abwägen. Natürlich kann ich all das auch "heimlich" machen, aber ich selber bin so gepolt, dass ich nur dann krankgeschrieben bin, wenn wirklich etwas im Argen ist. Und dann könnte ich auch eine Reise nicht genießen, wenn ich zum Arbeiten nicht fit genug bin, und würde lieber daheim im Sessel bleiben.
Soweit ich weiß hängt es von der Art der Erkrankung ab, und auch davon, welche Empfehlungen die Ärzte geben. Nicht jeder Krankheit erfordert Bettruhe, bei einigen Krankheiten ist es sogar gesundheitsförderlich, wenn der Patient sich aktiv bewegt und beschäftigt. Soweit ich weiß, ist Reisen nicht grundsätzlich verboten, sondern nur dann, wenn man damit die Genesung verzögern würde. Ich würde also meinen, dass es vom Einzelfall abhängig ist, wie man sich während der Krankheit verhalten soll.
Gerade bei psychischen Erkrankungen kann der Tapetenwechsel wirklich etwas bringen, daher kann ich mir schon vorstellen, dass die Reise eher der Genesung dienen würde als etwas schlimmer zu machen und das kann ja auch durchaus vom Arzt so vorgeschlagen wurden sein. Erlaubt ist alles, was der Arzt verordnet und was der Genesung dient und diese nicht verzögert oder behindert. Deswegen sind Reisen auch okay, es ist nämlich nicht jede Erkrankung gleich.
Natürlich kann das bei einem Arbeitgeber blöd ankommen und der kann dann vielleicht auch einen Versuch starten zu kündigen, aber das ist ja auch höchst anfechtbar und wenn der Arzt einem empfohlen hat mal woanders hinzugehen, dann ist man immer auf der sicheren Seite.
In den Niederlanden gibt es einen regulären Healthcare-Dienst, der zu Hause anruft oder sogar unangemeldet einen Besuch abstattet. Man muss sich nicht nur beim Arbeitgeber krankmelden, sondern auch bei dem jeweiligen Health-Care-Dienst. Und auch dort wieder gesundmelden. Ist man dann nicht erreichbar, gibt es echten Ärger. Und Verreisen geht schon einmal überhaupt nicht, was eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz im Sinne einer Krankschreibung rechtfertigte.
Für die verschiedenen Anlässe gibt es andere Möglichkeiten der Freistellung ohne zum Mittel der Krankschreibung zu greifen. Krankschreibung auch nur dann, wenn es auch den Arbeitskollegen nicht zuzumuten wäre, an der Arbeitsstelle zu erscheinen, im Sinne der Prävention vor ansteckenden Krankheiten.
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