Dürfen adoptiertes und leibliches Kind heiraten?
Bei Familie A ist etwas passiert, was eigentlich ein Tabuthema ist. Frau A und Herr B haben einen Jungen adoptiert und später dann ein leibliches Mädchen bekommen. Nun sind 18 Jahre seit der Adoption vergangen und die "Geschwister" haben sich in einander verliebt. In der Nachbarschaft wird getuschelt, obwohl jeder weiß, dass der Junge nicht das leibliche Kind der Familie ist und die Kinder nicht blutsverwandt sind.
Wie ist das eigentlich? Dürfen Adoptivkind und leibliches Kind miteinander eine Beziehung haben und auch später heiraten und eine Familie gründen? Gilt ein Adoptivkind nicht mit den gleichen Rechten wie ein leibliches Kind vor Gericht? Müssen die beiden Kinder ihre Liebe zurückstecken obwohl sie nicht blutsverwandt sind aber als Geschwister gelten?
Dazu ist der Paragraf 1308 des Bürgerlichen Gesetzbuches entscheidend. Darin heißt es:
(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem künftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründet worden ist. Die Befreiung soll versagt werden, wenn wichtige Gründe der Eingehung der Ehe entgegenstehen.
Also grundsätzlich gelten Adoptivkinder vor dem Gesetz als leibliches Kind und somit als verwandt mit ihren Geschwistern. Daher ist es verboten. Andererseits lässt sich dieses Verwandtschaftsverhältnis im Gegensazt zur Blutsverwandtschaft beenden, in dem man die Adoption wieder aufhebt. Nach Erlangen der Volljährigkeit hat das ja im Grunde nur noch Auswirkungen auf Finanzielles. Unterhalt und Erbschaft.
So, das gilt bei allen Verwandtschaftsverhältnissen hinsichtlich einer Adoption. Also auch, wenn Adoptiveltern ihre Adoptivkinder heiraten wollen. Woody Allen hat ja seine Adoptivtochter geheiratet. Nach deutschem Recht (wobei ich annehme, dass das amerikanische Recht da ähnlich gestrickt ist) mussten die beiden vorher die Adoption wieder aufheben.
Handelt es sich allerdings um Adoptivgeschwister, kommt der zweite Absatz zum Tragen. Das wird nämlich als "Seitenlinie" bezeichnet. Dann kann man einen Antrag stellen und dann kann man heiraten und trotzdem bleiben beide unterhaltsberechtigt, unterhaltspflichtig und erbberechtigt gegenüber den Eltern.
Wenn man sich das so anguckt, bekommt man schon das Gefühl, dass es eher um die Finanzen geht. Denn andere Auswirkungen sehe ich nicht. Alles andere sind moralische Fragestellungen, die aber doch vor Gericht nicht geklärt werden können. Nur, weil eine Adoption aufgehoben wurde, ist das Kind doch trotzdem in dem Haus aufgewachsen.
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