Dozenten dürfen Bücher ewig ausleihen - unfair?
Heute hatte ich in der Uni eine richtig ärgerliche Situation: Ich habe eine Studie gelesen, die gewisse Zahlen aus einem anderen Buch hatte. Da ich ganz gewissenhaft die Primärquelle ansehen wollte, anstatt der anderen Studie blind zu vertrauen, suchte ich diese in der Bibliothek heraus uns merkte, dass es sich um einen Präsenzbestand handelte. Das bedeutet, dass sich - eigentlich - niemand das Buch ausleihen darf und wenn überhaupt, dann nur übers Wochenende.
Trotzdem war das Buch als ausgeliehen gekennzeichnet, und zwar mit einem völlig unsinnigen Datum bis zum Jahr 2040. Anscheinend kann das Bibliothekssystem keine längerfristigen Entleihungen korrekt vermerken und dabei passieren dann solche Fehler. Na ja, jedenfalls war das Buch für einen längeren Zeitraum weg.
So fragte ich bei den Mitarbeitern nach und erfuhr, dass das Buch von dem Lehrstuhl einer mir unbekannten Professorin entliehen worden war und die solche Bücher (selbst vom Präsenzbestand) locker mal für ein Semester behalten dürfen. Mir wurde geraten, der Professorin eine Mail zu schreiben, ob ich nicht vorbeikommen und die entsprechenden Seiten kopieren dürfte.
Ist das nicht völlig unfair den Studenten gegenüber? Wenn ich die Quelle für eine Arbeit brauche, für die ich nur wenige Wochen Zeit habe, ist das wohl ein wenig akuter als bei einem Lehrstuhl. Hattet ihr so eine Situation auch schon mal, dass ein Buch von einem Dozenten entliehen war? Habt ihr ihn oder sie dann kontaktiert oder es sein gelassen?
Es ist nun mal so. Machen kann man da eh nichts und natürlich ist es für dich in der Situation blöd, aber es wäre auch für den Dozenten blöd, wenn er etwas ständig aus dem Buch brauchen würde und es immer vergriffen ist. Ich finde die dir angebotene Lösung eigentlich nicht so schlecht. Du kannst dich doch bei ihr melden und bekommst so auch deine Daten. Das ist umständlich und nervt, aber wenn es bei euch nun mal so läuft, dann kannst du es ja auch nicht ändern.
Ramones hat geschrieben: Das ist umständlich und nervt, aber wenn es bei euch nun mal so läuft, dann kannst du es ja auch nicht ändern.
Damit hast du zwar Recht, aber es gibt ja auch alternative Möglichkeiten und Kompromisse. So kann man beliebte Bücher einfach mehrfach kaufen, anstatt für eine riesige Massenuni nur ein Exemplar zur Verfügung zu stellen. Dann könnte, auch wenn es sich um einen Präsenzbestand handelt, meinetwegen nur ein Lehrstuhl auf einmal ein Exemplar ausleihen und das andere Buch wäre dann wirklich Präsenzbestand ohne Ausleihmöglichkeit.
Ramones hat geschrieben:Es ist nun mal so. Machen kann man da eh nichts und natürlich ist es für dich in der Situation blöd, aber es wäre auch für den Dozenten blöd, wenn er etwas ständig aus dem Buch brauchen würde und es immer vergriffen ist.
Hast du den Beitrag nicht gelesen? Es ist die Rede von Präsenzbestand! Das bedeutet, dass das Buch nicht ausgeliehen werden darf (höchstens über das Wochenende, wenn die Bibliothek eh zu hat, muss dann aber am nächsten Öffnungstag direkt vorliegen bevor andere das merken). Wie soll das Buch dann "ständig" vergriffen sein, wenn es eh die ganze Zeit anwesend sein muss? Deine Logik kapiere ich nicht, ich glaube du hast den Beitrag nicht verstanden.
@Cappuccino: Also dass Dozenten "normale" Bücher locker ein Semester ausleihen dürfen ist mir bekannt, aber dass inzwischen schon die Präsenzbestände den Dozenten so locker-flockig zur Verfügung stehen ist mir komplett neu. Ich hatte mal ein Seminar, in dem eine Dozentin Exemplare aus der Bibliothek entliehen hat für uns, damit wir die Bücher von ihr ausleihen können und uns da niemand dazwischen kommt.
Das waren aber auch Bücher, die es nur einmal gab und nicht mehrfach, da wäre es ärgerlich gewesen, wenn da was weggeschnappt wird. Das Präsenzbücher so lange ausgeliehen werden dürfen empfinde ich als ziemlich dreist und unverschämt, aber ich befürchte du hast keine andere Wahl als die Dame anzuschreiben und ihr deine Lage zu schildern.
Wieso sollte das einfach so sein. Präsenzbestand sagt doch alles aus, dass dieses Buch nicht ausgeliehen werden kann, sondern maximal in der Bibliothek eingesehen werden kann. Wenn es über ein Wochenende ausgeliehen wird, dann passt das ganze schon wieder und fällt damit auch nicht unter einen Präsenzbestand.
Bei mir gab es das nicht, dass dich Dozenten Bücher ausleihen konnten von denen nur ein Exemplar vorhanden war und die im Präsenzbestand gelistet waren. Dort galten die gleichen Regeln wie für die Studenten auch, brauchte man daraus etwas, dann musste man seinen Hintern bewegen und das vor Ort kopieren oder nachlesen. Mitnehmen gab es nicht, noch nicht einmal über das Wochenende wenn man 5 Minuten vor Feierabend angekommen ist und auch versprochen hat Montag 10 Minuten vor Öffnung das ganze wieder zurück zu bringen.
Normale Bücher dagegen konnten auch für das komplette Seminar verliehen werden, dass waren dann aber auch Bücher die nicht unter dem Präsenzbestand gelistet waren, die mehrfach vorhanden waren und auch Studenten hatten das Anrecht darauf, ein Buch über das komplette Semester zu behalten.
Ich würde mich beschweren, warum das verliehen wird wenn es das eigentlich nicht darf. Ausnahmen gibt es dabei keine, weder für Dozent noch für einen Professor und wenn er es dauerhaft braucht bis zum Jahr 2040 dann soll er sich gefälligst immer bewegen oder ein eigenen Exemplar anschaffen. Anderen das vorzuenthalten mit seinem Egoismus geht jedenfalls nicht, und die Bibliothek bzw. der Lehrstuhl muss darauf auch reagieren. Wenn nicht, dann geht man einfach eine Instanz weiter und spätestens wenn Druck von oben kommt passiert in der Richtung etwas.
Parallel dazu würde ich mich aber auch an die Professorin wenden und um die Herausgabe des Buches bitten, damit du deine Aufgaben erledigen kannst. Bei dem persönlichen Termin kann man das ebenfalls mit ihr nochmals ansprechen, was sie sich dabei denkt und auch darauf hinweisen, dass es ein Mehraufwand für sie ist wenn dauerhaft Studenten ankommen und Termine wollen nur damit sie ein paar Seiten aus diese meinen Buch kopieren können. Logischen Menschen würde das einleuchten wenn man sie auf so etwas verweist und ansonsten gibt es noch den anderen Weg mit der offiziellen Beschwerde.
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