Doppelte Vergewaltigung und nur Bewährung für Flüchtlinge

vom 26.07.2016, 14:33 Uhr

Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht so richtig was ich davon halten soll. In der Silvesternacht wurden in Weil am Rhein zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren von 4 Jungen zwischen 14-20 Jahren vergewaltigt. Bei allen vier Männern handelte es sich um Flüchtlinge die hier untergekommen waren.

Aufgrund der Tatsache das die Flüchtlinge waren und den Bürgerkrieg in ihrem Heimatland erlebt haben, wurden sie vom Gericht als Kinder angesehen und entsprechend nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt. Alle haben läppische Bewährungsstafen von nur wenigen Monaten bekommen. Auch weil sie vorher nicht in Erscheinung getreten sind und solch ein schweres Schicksal hatten in Syrien bzw. auf der Flucht.

Da frage ich mich doch ehrlich wie so etwas sein kann. Nur weil jemand schlimmes erlebt hat direkt "Gnade" walten zu lassen für solch eine Tat. Die beiden Mädchen werden ihres Lebens nicht mehr froh und die Täter dürfen dafür weiter auf freiem Fuß sitzen, werden noch nicht einmal abgeschoben sondern bekommen nur den Mahnenden Finger. Da sieht man mal wieder was für eine Gesellschaft das hier ist, wäre härter Geurteilt worden wäre gekommen "die armen Flüchtlinge" aber so sind einzig und alleine die Opfer die das Nachsehen haben.

Hier ist der vollständige Artikel. Ich finde es zwar auch nicht richtig, dass die Mädchen am Anfang bei der Polizei gelogen haben aber im weiteren Verlauf konnte die Tat doch ermittelt werden. Ärmlich finde ich vor allem, dass bereits ein Bonus ausgehandelt worden ist mit den Tätern vor der Gerichtsverhandlung. Gegen ein Geständnis direkt Bewährungsstrafe. Lächerlich, und nur damit kann man sich die weiteren Ermittlungen sparen die zu härteren Strafen führen würden. Auch wenn es so gedreht wird, dass die Opfer nun die Gewinner sind, da sie nicht in den Zeugenstand mussten.

Kommt mir alles sehr an den Haaren herbeigezogen vor. Auch hier haben es Leute nicht einfach, haben verschiedene "Schicksale" erleben müssen. Würde so jemand einfach ein paar Mädchen vergewaltigen da kommt auch niemand auf die Idee eine solche Bewährungsstrafe zu verhängen aufgrund der "schlimmen" Umstände. Für mich ist das nichts weiter, als das die Welcome-Politik hier nun auch noch in der Justiz Einzug findet. Das Urteil sendet doch nur das Signal aus, "kommt alle her und verhaltet euch hier genauso beschissen zu Frauen wie bei euch selbst im eigenen Land, passieren kann euch ohnehin nichts".

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich weiß nicht, wo ich das gestern gelesen habe, aber irgendein Innenminister meinte, dass sogar Syrer abgeschoben werden dürfen, wenn sie sich des Mordes, der Vergewaltigung oder anderen schweren Straftaten schuldig machen. Das habe ich jedenfalls gestern als Zitat unter vielen Artikeln wegen den Ansbacher Selbstmordattentäter gelesen. Ob's stimmt, weiß ich nicht.

Zwischen 14 und 20 Jahre herrscht sowieso das Jugendgesetz. Das bedeutet, dass auch der 20 Jährige ohne seine Erlebnisse meist zu 80 Prozent das Jugendstrafrecht kassiert. Keine Ahnung wieso, aber Richter gehen offenbar immer davon aus, dass deren Gedankengut noch nicht ausgereift ist. Dabei kenne ich 18 Jährige, die würde man für 30 halten, aber sind vor Gericht dann oftmals so aufgetreten, als seien sie Naivlinge. Die wissen auch sehr wohl, wie man die Gerichte verarscht!

Was soll ich zum dem Rotz sagen, den man dort liest? Die Opfer kriegen "Lebenslang" und die Täter einen Klapps auf die Finger. Der Syrer Bonus war zu erwarten, wobei der auch geflossen wäre, wenn die aus Saudi Arabien & Co gekommen wären. All jene Länder, wo Frauen vergewaltigen an der Tagesordnung ist, Frauen ein Stück "Vieh" sind usw. wird der Bonus zuteil nach dem Motto "sie kennen es ja nicht anders". Das sind nicht die ersten Urteile dieser Art und garantiert nicht die letzten!

Die werden auch nicht abgeschoben, weil sie Kinder sind und wahrscheinlich unbegleitet nach Deutschland gekommen sind. Ich würde sie, wenn ich hier was ändern könnte, auch dann abschieben. Denn solche Idioten brauchen wir hier nicht! Ganz einfach! Da sie nicht vorbestraft sind, war womöglich eine Bewährungsstrafe "klar", aber hätte nicht sein müssen. Das liegt am Ermessen der Richter, wenn er sie für zu unreif sieht.

Doch bei solchen Urteilen muss sich niemand wundern, wenn immer mehr den Hass verinnerlichen und sich selber mit aller Gewalt schützen werden. Ich habe für jeden, der sich da selber wert und entsprechend agiert mittlerweile mehr Verständnis als je zuvor. Hier wird der Täterschutz meist mehr im Vordergrund gestellt, wie der Schutz der Opfer. So ist das nun einmal.

Vergewaltigung würde ich niemals mit Bewährung ahnden. Ganz einfach. Auch wenn die Leute nicht vorbestraft sind. Was ist nun die Wirkung? Sie laufen frei rum, hatten richtig viel Freude an den Mädchen und sind nun 2 Jahre lieb, ehe es weiter geht! Solchen Leuten kannst du nicht helfen, die sind für mich unbelehrbar und wenn es dann noch in den Heimatländern üblich ist, dass Frau Sex via Gesetz mit dem Ehemann machen muss, dann zu spurten hat usw. Wie will man so etwas austreiben, wenn man ihnen nicht genau zeigt, was in Deutschland "Sache" ist.

Die gehören in den Knast und abgeschoben. Nicht mehr und nicht weniger.

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Kätzchen14 hat geschrieben:Ich weiß nicht, wo ich das gestern gelesen habe, aber irgendein Innenminister meinte, dass sogar Syrer abgeschoben werden dürfen, wenn sie sich des Mordes, der Vergewaltigung oder anderen schweren Straftaten schuldig machen. Das habe ich jedenfalls gestern als Zitat unter vielen Artikeln wegen den Ansbacher Selbstmordattentäter gelesen. Ob's stimmt, weiß ich nicht.

Nur in der Theorie. Praktisch kann es nicht gemacht werden solange dort der Bürgerkrieg herrscht. Da Deutschland ein Sozialstaat ist, können sie niemand in den sicheren Tod schicken und das würde auch eine Abschiebung nach Syrien unmöglich machen. Allerdings kann in andere Länder abgeschoben werden wenn die Voraussetzungen stimmen. Im Ansbacher Fall ist es ganz einfach, der Betroffene hatte bereits in Bulgarien einen Asylantrag gestellt und genehmigt bekommen. Von daher hätte er dorthin abgeschoben werden sollen, auch als Syrer.

Ich weiß das seit langem geworben wird, dass bei besonders schlimmen Verbrechen auch abgeschoben wird ohne Umschweife. Wenn eine Vergewaltigung von Mädchen keine besondere Straftat darstellt die das Rechtfertigt, dann weiß ich auch nicht. Die Steigerung dazu wäre nur noch der Mord oder Kapitalverbrechen. Diese werden in Deutschland ohnehin schwerer geahndet als alles andere. Aber ich glaube kaum das ein Syrer hierher kommt und direkt Steuergelder in Millionenhöhe hinterzieht.

Kinder hin oder her, ich würde dabei auch keine Ausnahme machen und direkte Präsenzfälle schaffen mit Abschiebung postwendend zurück. Wie sollen es sonst die anderen lernen und begreifen wie das hier funktioniert und wie man sich zu verhalten hat. In vielen dieser Ländern werden die Frauen noch schlechter behandelt als ein Tier, von daher finde ich es wenig verwunderlich das hier Frauen weiterhin wie ein Stück Fleisch behandelt werden und die Leute damit durchkommen. Als wenn für sie nicht das bestehende Recht und Gesetz in Deutschland herrscht, wie für jeden anderen auch.

Würde ich als Frau in den arabischen Ländern vergewaltigt werden und es anzeigen, dann lande ich direkt im Bau und werde zum Tode verurteilt. Denn ich habe es "provoziert". Einen Ausländerbonus gibt es dort nicht und auch andere Länder folgen diesem Beispiel, keine Sonderbehandlung für Ausländer.

In den USA kann man hingerichtet werden, in den asiatischen Ländern sitzt man sein Leben lang ein (und dort heißt Lebenslang auch das komplette restliche Leben). Das was hier wieder einmal gezeigt wurde ist einfach nur erbärmlich und zeigt nur auf, dass man hier alles machen kann wenn man Ausländer/Flüchtling ist und dafür lockere Strafen erhält. Silvesternacht in Köln ist ebenfalls lächerlich was da für Urteile gesprochen werden, wie auch in anderen Fällen die noch Verhandelt werden die ich ebenfalls zu den "schweren" Straftaten zähle, u.A. versuchter Totschlag, Diebstahl mit schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, Sexuelle Belästigungen usw.

Ach so, würde ich in Syrien oder Afrika klauen dann würden mir die Hände dafür abgehackt werden. Einen Bonus weil ich Deutsche bin, würde ich dort ebenfalls nicht bekommen. Von daher will es auch nicht in meinen Kopf rein, dass sie in ihrem eigenen Land wegen Angst vor dieser Strafe nicht geklaut haben und hier die Sau rauslassen.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Aufgrund der Tatsache das die Flüchtlinge waren und den Bürgerkrieg in ihrem Heimatland erlebt haben, wurden sie vom Gericht als Kinder angesehen und entsprechend nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt. Alle haben läppische Bewährungsstafen von nur wenigen Monaten bekommen. Auch weil sie vorher nicht in Erscheinung getreten sind und solch ein schweres Schicksal hatten in Syrien bzw. auf der Flucht.

Ich frage mich wo du das gelesen hast? So steht es doch überhaupt nicht in dem Artikel drin. Den Zusammenhang Bewährungsstrafe, weil Flüchtlinge aus Syrien konstruiert erst der Redaktuer in seinem Artikel zum Schluss. Bei der Begründung des Richters, die im ersten Teil genannt wird, heißt es dagegen noch Jugendstrafrecht, weil 14 bis 20 Jahre alt und größtenteils noch unreif. Ebenso, dass selbst der 20 Jährige die eigene Wohnung nur hatte, weil er ein Flüchtling war. Daraus liest ein nüchterner, neutraler Betrachter vielmehr, dass allesamt noch unreif waren und keiner von den Vieren vom Richter als Erwachsen eingeschätzt wurde.

Und genau das kann ein deutscher Richter auch genauso gut bei einem deutschen Jugendlichen machen und das sogar bis dieser 21 Jahre alt ist. Bei den unter 18 Jährigen kommt er nicht mal umhin das Jugendstrafrecht anzuwenden, egal ob deutsch oder syrisch.

Ebenso sollte man die 6 Monate Untersuchungshaft nicht vergessen, die schon beim Aushandeln des Deals berücksichtigt wurden. Die wären ja auch bei einer Haftstrafe schon angerechnet worden. Also selbst wenn man jetzt zum Beispiel eine 6 monatige Haftstrafe ausgesprochen hätten, wären sie sofort auf freien Fuß gekommen.

So schlimm das alles ist und so sehr ich selber auch die Strafe als zu gering ansehe, so entspricht sie aber nun mal dem deutschen Recht. Es ist ja nun nicht so, dass wir hier den deutschen Vergewaltigern die Hände abschneiden oder allesamt Jahre lang ins Gefängnis stecken. Einen Ausländerbonus sehe ich da jetzt nicht wirklich.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Sorae, auch wenn es dir nicht gefällt, so ein Strafmaß ist bei jugendlichen Vergewaltigern nichts neues. Egal woher die Täter kommen. Sobald die Täter vorher der Polizei noch nicht durch andere Straftaten aufgefallen sind, wird da sehr milde geurteilt. Das ist eben auch bedingt dadurch, was das Sexualstrafrecht zum Zeitpunkt der Verurteilung und Tat hergibt. Kann man nur hoffen, dass die kürzlich stattgefundene Reform des Sexualstrafrechts da Abhilfe schafft. Bei allen Tätern.

Vergleichbare Fälle findet man zum Beispiel hier, um zu sehen, dass solche Bewährungsstrafen hier nichts seltenes sind, wenn Täter unter das Jugendstrafrecht fallen. Und jetzt tut bitte nicht so, als ob Jugendliche mit deutschen Eltern da deutlich schwerer verurteilt würden, das trifft nämlich nicht zu! Und auch deutsche Jugendliche vergewaltigen leider ab und an andere Personen. Das ist tragisch, und zu verurteilen. Aber was ich noch schlimmer finde, ist, wenn man dann erwähnt, dass wir uns das als Deutsche in einem anderen Land auch nicht erlauben können. Das ist mal wieder übelstes Stammtischniveau!

Hier und dort und auch bei diesem Fall und auch jenem Fall. Und das sind nur die ersten Ergebnisse, die Google mir ausspuckt. Und da gab es noch einige Seiten mehr Ergebnisse, die jeder Interessierte finden kann.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Aufgrund der Tatsache das die Flüchtlinge waren und den Bürgerkrieg in ihrem Heimatland erlebt haben, wurden sie vom Gericht als Kinder angesehen und entsprechend nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt. Alle haben läppische Bewährungsstafen von nur wenigen Monaten bekommen.

Jemand wird dann nach Jugendstrafrecht verurteilt wenn er unter 18 ist oder wenn er unter 21 ist und die nötige Reife vermissen lässt und sich eher jugendtypisch verhalten hat bei der Tat. Das gilt auch für gute deutsche Staatsbürger. Und Bewährungsstrafen sind bei Vergewaltigung leider die Regel, vor allem nach Jugendstrafrecht, wenn es sich um Ersttäter handelt, auch wenn die Täter gute deutsche Staatsbürger sind.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Man sollte bei allem aber immer nicht vergessen, dass alle 4 laut Artikel schon 6 Monate in Untersuchungshaft gesessen haben. Hätte man sie jetzt zum Beispiel zu 6 Monaten Haft verurteilt, wäre ihre komplette Strafe mit Richterspruch schon abgeleistet worden, da die Untersuchungshaft ja angerechnet wird.

Durch die Anwendung des Jugendstrafrechtes würde man beim Freiheitsentzug auf ein Strafmaß von 6 Monaten im leichten Falle bis zu höchstens 10 Jahren kommen. Da hier anfangs einvernehmlich vorgegangen wurde und nach einigen Darstellung nur wenig Gegenwehr erfolgte wäre es wohl in Zusammenhang mit der bis dahin weißen Weste der Täter und des jungen Alters von 3 von ihnen wohl nicht mal ungewöhnlich gewesen, wenn hier nur das Mindestmaß angesetzt worden wäre.

Durchaus denkbar ist damit sogar, dass die Strafe jetzt, so höhnisch es für die Opfer klingen mag, sogar härter ausgefallen sind, als sie es mit einer Freiheitsstrafe gewesen wären. Denn jetzt müssen alle noch über 1 Jahr Bewährung absitzen und dürfen sich nichts zu schulden kommen lassen. Bei Freiheitsstrafen kann keiner garantieren, dass sie jetzt überhaupt noch eine Strafe hätten absitzen müssen.

Wenn liegt hier also kein Problem von Ausländerbonus vor, sondern ganz einfach die Frage, ob unser Sexualstrafrecht angemessene Strafen vorsieht. Solange da nichts geändert wird, können auch die Richter nicht wirklich anders urteilen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das Sexualstrafrecht muss auf jeden Fall verschärft werden und wie gewisse Fälle gezeigt haben, muss auch am Frauenbild der Richter und Richterinnen noch gearbeitet werden. Es sollte für das Strafmaß auch nicht relevant sein wie sehr sich das Opfer denn nun gewehrt hat. Aber mit diesem populistischen Stammtischthema hat das ja nichts zu tun, denn hier soll ja ganz offensichtlich die gefühlte Bevorzugung von ausländischen Tätern angeprangert werden.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Was hat denn das Sexualstrafrecht mit der Bemessung einer Strafe nach Jugendrecht zu tun. Das Strafmaß für Jugendliche bemisst sich unabhängig von der Tat nach § 18 JGG. Dort gilt, dass eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen darf. Nur bei Taten, deren Höchststrafe 10 Jahre im allgemeinen Strafrecht übersteigt, dürfen es bis zu 10 Jahre sein.

Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht. Die Strafe ist nicht zur Bestrafung, sondern zur erzieherischen Einwirkung gedacht. Das gilt für Jugendliche jeder Herkunft, Flüchtlinge werden nicht anders behandelt als Eingeborene.

Das allgemeine Strafrecht sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor, für einen gemeinschaftlich begangenen Fall sieht das StGB mindestens zwei Jahre vor. Das gilt im Jugendstrafrecht alles nicht und als milde kann man das Urteil im Vergleich zu anderen Fällen nicht bezeichnen.

Man mag sich mehr Strafe wünschen. Aber es liegt im normalen Rahmen, ein Bonus für Flüchtlinge ist nun wirklich nicht zu erkennen. Eine Verschärfung für Flüchtlinge würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn nicht alle härter bestraft werden, ist es fair, so wie es ist.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Also für mich liest sich das jetzt so als wenn dieser Deal "Geständnis, dafür halt nur eine Bewährungsstraße", die einfachste und billigste Lösung für das Gericht war.

Dass man mit 14 oder 15 Jahren in Deutschland für eine Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe erhält dürfte aber durchaus vollkommen normal sein. Was wäre denn auch die Alternative? Wer in dem Alter in den Knast geht der wird nie einen Schulabschluss bekommen oder irgendwo Arbeit finden. Somit ist eine kriminelle Karriere ja praktisch schon vorprogrammiert.

Bei dem 20 Jährigen hätte meiner Meinung nach aber kein Jugendstrafrecht mehr angewandt werden sollen.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^