Doppelte Vergewaltigung und nur Bewährung für Flüchtlinge
Wer in dem Alter schon anfängt, kinder zu misshandeln, wird durch eine schonende Behandlung eher zu weiteren Taten verleitet. Meiner Ansicht nach sollte das Opfer im Vordergrund stehen und nicht der Täter. Wenn ich so einen Schwachsinn lese, dass man dem Täter nicht das Leben verbauen sollte.
Für mich zählt zuerst, dass man dem Opfer nicht sein Leben verbaut und normalerweise hat es seine Gründe, wenn jemand schon in dem Alter so etwas anstellt und da ist sehr viel Wunschdenken im Spiel, wenn man glaubt, dass er so etwas nicht noch mal tut. Ich erinnere nur an Mehmet, der jetzt wegen Mordes oder versuchten Mordes in der Türkei im Knast sitzt.
Was hat deine allgemeine Meinung zum Strafmaß mit Flüchtlingen zu tun, Juri? Deutsche Täter hätten auch keine andere Strafe bekommen. Übrigens, so sehr einem nach Vergeltung ist, wie gut funktionieren junge Täter wohl, wenn man ihnen durch die Strafe das komplette Leben verbaut? Als ob das dann brave Bürger würden.
Da muss ich aber Juri recht geben und dir widersprechen Cooper, denn bei einer nachgewiesenen Vergewaltigung bekommt ein Täter auch in Deutschland oder Österreich nicht nur eine Bewährungsstrafe. Er bekommt zwar meiner Meinung nach keine für die Tat angemessene Strafe sondern nur wenige Jährchen, das Leben des vergewaltigten Menschen ist aber zerstört.
Aber eine Bewährung auszusetzen, das ruft wirklich dazu auf, dass man hierher kommen kann und vergewaltigen, wie es einem gerade passt und das finde ich wirklich abstoßend und nicht nachvollziehbar. Es sollte für jeden dieselben Rechte geben und die Strafen für Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und anderes gehören wirklich schon lange überarbeitet.
Das Problem ist ja, dass in den Ländern, aus denen die Flüchtlinge, die jetzt aktuell bei uns in den Ländern Asyl ansuchen, meistens andere Gesetze herrschen und Frauen nicht als Menschen sondern als Sachgegenstand gesehen werden. Diejenigen, die zu uns kommen, müssen einfach lernen, dass es hier anders läuft und deshalb auch genau so wie Einheimische für ein Vergehen bestraft werden.
nordseekrabbe hat geschrieben:Da muss ich aber Juri recht geben und dir widersprechen Cooper, denn bei einer nachgewiesenen Vergewaltigung bekommt ein Täter auch in Deutschland oder Österreich nicht nur eine Bewährungsstrafe.
Das stimmt eben nun mal so nicht. Deine Aussage kann man so lediglich auf erwachsene Straftäter beziehen. Nach Jugendstrafrecht gibt es dagegen eben im normalen Fall doch bloß ein Bewährungsstrafe und keine Haftstrafe. Und auch das Strafmaß ist von der Höhe völlig normal.
Mir ist selbst persönlich ein Fall bekannt, wo zwei Jugendliche nach einer sozial frustrierenden Situationen durch die Stadt zogen und den erstbesten Jugendlichen, auf den sie trafen, mit Messern abstachen. Der andere junge Mann starb noch in dieser Nacht. Die Strafe für die beiden jugendlichen Täter für diesen Mord belief sich auf weniger als einige Jahre, meines Wissens nach kam einer der beiden schon nach nur anderthalb Jahren wieder frei.
Beide Täter waren deutsch. Wie man sieht, wird im Jugendstrafrecht, wie schon öfter erwähnt, anders geahndet als im Erwachsenenstrafrecht. Ungeachtet dessen halte ich aber auch bei Jugendlichen, egal welcher Nationalität, eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung als völlig unzureichend. Das ist ein sehr schweres Verbrechen und Punkt. Für mich und mein persönliches Rechtsempfinden gibt es da keine mildernden Umstände.
Nordseekrabbe, wo liegt dein Problem? Die Jugendlichen sind zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das wäre auch im Strafrecht für Erwachsene nicht anders gewesen, wenn das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet und die Prognose günstig ist.
Bei der Jugend wird leider auf "Resozialisierung" gesetzt. Deswegen sieht das Strafmaß in Falle einer Vergewaltigung vor, dass maximal 5 Jahre und in wirklich extremen Fällen auch maximal 10 Jahre möglich wären. Somit liegen sie rein rechtlich im Rahmen. Bewährung gibt es dann, wenn eine günstige Prognose besteht, die Täter geständig waren und das erste Mal vor Gericht gelandet sind. Süffisant sage ich noch dazu und wenn man einen auf schwere Kindheit und Traumata macht.
Ist ganz einfach in Deutschland und da müssen wir auch nicht lange um den heißen Brei reden. Wer eine arme Kindheit hatte, diese offenkundig kundtut, der kommt durchaus auch glimpflich weg, je nach Tat. Muss man sagen und der syrische Background hat offenbar auch dazu beigetragen.
Für mich ist es egal, ob Jugendlicher & Co. Vergewaltiger gehören in den Bau. Ganz einfach. Ob Syrer, gelb, grün, weiß, Deutsch - das ist mir alles wirklich sowas von egal. Was mir allerdings nicht egal ist, ist wieder einmal die Wirkung auf Jugendliche, denen man ja mit Biegen und Brechen resozialisierend entgegen treten möchte.
Die Jungen stammen aus Syrien. Einem Land, wo sicherlich mehr Modernität herrscht als Afghanistan oder Iran, aber auch dort sind Frauen dem Mann unterzuordnen. Dort sind Frauen "Vieh", wenn der Mann es so will. Dieses Urteil unterstützt die Gedankenwelt, die wir hier eben nicht wollen bedingt auch. Denn wirklich eine Strafe ist es nicht, was lernen sie jetzt? Erst einmal gar nichts, bis sie es wieder tun!
Für Vergewaltigungen gibt es keine plausiblen Gründe, die Minderstrafen rechtfertigen. Nun ist das Urteil leider gesprochen, aber aufregen darf ich mich ja trotzdem. Fakt ist, ich habe den Glauben in den deutschen Staat schon längst verloren. Wo jugendliche Intensivtäter auf freien Fuß sind, mit mehr als 10 Anzeigen wegen Körperverletzungen und Vergewaltiger noch mal einen Klapps auf die Finger kriegen, da kann ich nicht hinterstehen.
Resozialisierung um jeden Preis. Doch bei Intensivtätern klappt es nicht und bei einem Vergewaltiger, der auch noch einen Background hat, wo die Frau nichts wert ist, wird es ebenfalls nicht klappen... Ist jedoch nur meine Meinung und die muss auch niemand teilen!
cooper75 hat geschrieben:Nordseekrabbe, wo liegt dein Problem? Die Jugendlichen sind zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das wäre auch im Strafrecht für Erwachsene nicht anders gewesen, wenn das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet und die Prognose günstig ist.
Und wirkt so etwas auf Bürgerkriegsflüchtlinge auch ebenso abschreckend wie auf wohlstandsverwöhnte Deutsche oder nicht? Angesichts der 4 Verurteilungen bei 1.200 Anzeigen muss man wohl schon froh sein, dass hier überhaupt jemand verurteilt worden ist. Ich finde es allerdings erbärmlich, wenn jemandem so offenkundig das Schicksal der Täter wichtiger ist als das der Opfer. Vor allem zeigt sich hier doch eine Entwicklung, die mehr als besorgniserregend ist und die man trotz aller Ausländerliebe doch mal zur Kenntnis nehmen darf.
@Juri1877 der Täterschutz wird seit erscheinen der Flüchtlinge von vielen Seiten angeprangert. Ob Ausreden wie "psychisch krank", "sie kennen es daheim nur so" bis sie sind traumatisiert habe ich schon einiges gehört. Da wird das Opfer außen vor gelassen und der Täter und seine Taten werden gerechtfertigt.
Das sehe ich jedoch bei Straftaten durch Ausländer, egal ob Flüchtling. Dieselbe Straftat von Deutschen, siehe mal Facebook bei der Waz usw. wird dann mit "wegsperren" usw. kommentiert. Bei Kinderehen, was aktuell ja ein heftiges Thema ist, kommen dann Ausländer um die Ecke und reden von den pädophilen Deutschen usw.
Das ist in Moment so abstrus, dass einem die Kotze hochkommt. Gerade bei solchen Straftaten schalte ich die Kommentare schon kaum noch ein, weil das rundum die Uhr darunter genau so abgeht. Dann kommt die Gutmensch-Fraktion, die alles rechtfertigt. Dann kommen die Gegner und dann kommen all jene mit den Sprüchen "aber Deutsche tun das auch"..
Juri, wenn du ein faires Rechtssystem haben möchtest, dann kann aber keine Bestrafung nach verschiedenen Klassen stattfinden. Das ist das, was unser Land unter anderem auszeichnet. Das möchtest du abschaffen? Super Idee!
Übrigens gibt es nicht mehr Verurteilungen, weil man die Täter schützt. Es lassen sich einfach nicht mehr Taten nachweisen. Aber irgendwelche dreckigen Ausländer darf man deiner Meinung nach wohl auf Verdacht und gut Glück verurteilen. Irgendwas wird der schon getan haben, auch wenn er für diese Tat unschuldig ist und du hast deine Rache. Das ist widerlich.
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