Doppelte Halbwaisenrente möglich bei zweiter Eheschließung

vom 28.10.2014, 12:48 Uhr

Frau A. hat aus erster Ehe eine Tochter. Mit dem Vater hatte sie zusammen eine Tochter. Leider verstarb der erste Ehemann sehr früh und er hatte noch nicht sehr viel in die Rentenversicherung einbezahlt. Deshalb bekommt die gemeinsame Tochter eine kleine Halbwaisenrente, die von der Mutter angespart wird.

Frau A. lebt in zweiter Ehe mit ihrem zweiten Mann zusammen. Aus dieser Ehe gibt es eine weitere Tochter. Nun überlegen Frau A. und ihr Ehemann, ob er die ältere Tochter adoptieren soll, damit sie abgesichert ist, falls ihm was passiert.

Fällt die Halbwaisenrente durch Adoption weg? Oder wird diese weiter bezahlt? Falls der zweite Ehemann nun auch verstirbt, bekommt die erste Tochter von Frau A. dann doppelte Halbwaisenrente? Einige haben Frau A. gesagt, dass die erste Tochter von Frau A., auch ohne Adoption durch den zweiten Ehemann, als Stiefkind auch einen Anspruch auf Halbwaisenrente hat. Stimmt diese Information?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als reines Stiefkind hat sie keine Anrechte auf eine Halbwaisenrente. Diese würde aber wegfallen, wenn der zweite Ehemann von Frau A. die Tochter adoptiert. Dann müsste der zweite Ehemann aber auch im Falle einer Trennung Unterhalt für das Mädchen bezahlen. Sollte, ich nenne ihn mal Herr B. die Stieftochter nun adoptieren, dann könnte es schon sein, dass die Halbwaisenrente dann höher ausfällt.

Aber wenn man es mal rein emotional sieht, ist es doch recht makaber, wenn man eine Adoption einleitet, nur weil man im Fall der Fälle eine höhere Halbwaisenrente bekommen würde. Und rein von den Fakten her gesehen, wäre Herr B. doch dumm, wenn er das Kind adoptiert. Zum einen würde eine monatliche Zahlung vom Staat wegfallen. Auf der anderen Seite muss Herr B. dann grundsätzlich finanziell für dieses Kind einstehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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