Die Aufsichtspflicht dem Bademeister übertragen?
Als ich vor wenigen Tagen schwimmen war, haben sich zwei Bademeisterinnen und ein Bademeister tierisch über einen Vater aufgeregt. Dieser war mit Frau und 3 Kindern ins Schwimmbad gekommen, aber die beiden Eltern starrten nur auf ihre Smartphones und haben sich für die im Wasser und daher springenden Kinder nicht interessiert.
Auf die erste Bitte des Bademeisters, dass er bitte seine Kinder beaufsichtigen sollte, da diese nicht dafür da sind, die Aufsichtspflicht der Eltern zu übernehmen, hat der Mann nichts gesagt. Einige Minuten später, sprangen die ersten Kids ins Wasser und eines rannte derweil von A nach B, sodass die zwei weiblichen Bademeister ebenfalls ihn darauf hingewiesen haben, dass er bitte seine Kinder beaufsichtigen solle statt auf dem Handy zu schauen.
Der Mann entgegnete daraufhin nur, dass im Schwimmbad er gar nichts tun muss, weil dafür ja die Bademeister zur Stelle sind. Die zwei Bademeisterinnen haben dies natürlich verneint, aber waren offenbar so konfus über die Aussage, dass sie neben uns dann mit dem dritten Bademeister diskutiert haben, wer jetzt verantwortlich ist, wenn was passiert?
Sie haben sich dann gegenseitig beraten, ob sie dafür verantwortlich wären, wenn dem Kind jetzt etwas passieren würde oder ob ihre Pflicht und Schuldigkeit mit dem Vermerk der Aufsichtspflicht damit erledigt sei. Abgesehen natürlich davon, dass sie reinspringen würden, wenn dem Kind etwas passiert.
Doch wie sieht es denn in Wahrheit zu diesem Thema wirklich aus, was meint Ihr dazu? Die Übertragung der Aufsichtspflicht geht über zum Bademeister oder nicht? Ist es am Ende wirklich das Problem der dortigen Bademeister, wenn dem Kind dann etwas passiert, obwohl diese den Vater auf seine Aufsichtspflicht hingewiesen haben?
Die Eltern sind hier meiner Meinung nach schon in der Pflicht, wobei man auch von Eltern nicht immer verlangen kann immer dabei zu sein. Gerade wenn die Kinder schon gut schwimmen können ist es sicherlich okay, wenn diese auch mal alleine zum Becken gehen. Der Bademeister ist meiner Meinung nach dazu verpflichtet jemanden aus dem Wasser zu retten, wenn jemand droht unter zu gehen oder zu helfen, wenn es jemanden nicht gut geht, sich jemand verletzt hat und so weiter. Jedoch kann ein Bademeister oder in dem Fall 3 Bademeister nicht die Aufsicht für alle vorhandene Kinder übernehmen. Man muss sich ja nur mal überlegen wie viele Kinder da anwesend sind, da ist diese Annahme bescheuert.
Ich hatte mal einen Bekannten, der den Beruf des Bademeisters ausübt und ich meine, von ihm erfahren zu haben, dass er durchaus in die Haftung genommen werden kann, wenn es zu einem Unglück kommt. Allerdings nur dann, wenn er eben seinen Job nicht ordnungsgemäß erledigt hat oder ihm dies nicht möglich war. Das heißt, wenn er gerade mit einem anderen "Fall" beschäftigt war, also zum Beispiel jemanden ermahnte oder sich um eine Verletzung kümmerte etc., dann gehörte das zu seinem Job und er konnte, derweil das Becken nicht im Auge habe.
In dem Fall ist der Schwimmbad Betreiber dafür verantwortlich, dass genügend Personal anwesend ist, um die Beckenbeaufsichtigung zu übernehmen, wenn einer der Bademeister gerade einer anderen Tätigkeit nachgeht. Ist dies nicht der Fall, nennt man dies Organisationsverschulden und der Betreiber kann in die Haftung genommen werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass es dem Bademeister nicht möglich ist, dass vollständige Becken zu überblicken, auch da wäre der Betreiber verpflichtet mehr Personal bereitzustellen.
Die Eltern sind jedoch auch in der Pflicht, und zwar haben Sie die Aufgabe Ihre Kinder in der Hinsicht zu betreuen, dass sie sich nur in den Bereichen aufhalten, wo Ihnen üblicherweise nichts passieren kann. Ein Kleinkind im Babybecken, ein Kind was nicht schwimmen kann im Nicht-Schwimmerbecken usw.
Die Haftung im Fall eines Unglücks ist auch teilbar - Teilhaftung. Ich könnte mir vorstellen, dass es in solchen Fällen häufiger vorkommt, dass man die Schuldfrage nicht eindeutig klären kann.
Ich wüsste jetzt nicht, wie im Falle eines Unfalls die Rechtslage tatsächlich aussehen würde, aber ich glaube, dass irgendwo beide Parteien einen Anteil an der Verantwortung für das Wohl der Kinder haben. Der Bademeister ist sicherlich als ausgebildeter Spezialist derjenige, der in einem Notfall Rettungsmaßnahmen ergreifen und ordnungsgemäß durchführen muss, die Eltern sind aber die Sorgeberechtigten und haben meiner Meinung nach eine generelle und situationsübergreifende Aufsichtspflicht.
Man gibt seine Kinder schließlich nicht einfach an der Tür zum Schwimmbad ab und nimmt sie am Ende des Tages wieder mit und kann erwarten, dass man sich in der Zwischenzeit nicht mehr um sie kümmern muss. Daher finde ich es schon gerechtfertigt, Kritik an dieser Einstellung zu üben. Allerdings kann der Bademeister sicherlich trotzdem dafür belangt werden, wenn innerhalb seiner Anlage ein Schaden passiert.
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